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Reden des Herrn Staatskanzlers Freiherrn von Hardenberg bei den Versammlungen der ständischen Deputirten in Berlin, am 7ten und 16ten September 1811
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da, wo die Dienſte nicht entbehrt werden koͤnnen, alles in dem bisherigen Zuſtande bleiben darf, wo⸗ bei blos die ſehr heilſame Beſchraͤnkung ſtatt findet, daß die Beſtimmung, wie das Verhaͤltniß kuͤnftig ſeyn wird, gleich nach Ablauf der zwei Einigungs⸗ jahre erfolgen muß.

Zu den Mitteln eines leichteren Ueberganges gehöͤrt auch ferner: daß einige Huͤlfsdienſte beibe⸗ halten werden duͤrfen. Sie ſind den meiſten Guͤ⸗ tern ſehr noͤthig, und fuͤr die Bauerguͤter un⸗ ſchaͤdlich. Indeß werden ſie nach zwoͤlf Jahren abloͤslich, damit die Idee von Dienſtbarkeit, den Werth der Bauerguͤter nicht vermindere und den Erwerb derſelben erſchwere.

Beſonders wichtig und wohlthaͤtig iſt es, daß nun die Benutzung der Culturfreiheit, vorzuͤglich bei den Bauern, ohne Geldaufwand und kuͤnſtliche Mittel ſtatt finden kann. Bisher glaubte man ohne Vieh⸗ und Futterzukauf, ohne Separation und ohne Umaͤnderung des Ackerſyſtems nichts reel⸗ les bewirken zu koͤnnen. Auf die Beiſpiele, die in dieſer Beziehung von vermoͤgenden Guesbeſitzern gegeben waren, wurden diejenigen gewoͤhnlich ver⸗

wieſen, die Verbeſſerungen vornehmen wollten. Aber