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Reden des Herrn Staatskanzlers Freiherrn von Hardenberg bei den Versammlungen der ständischen Deputirten in Berlin, am 7ten und 16ten September 1811
Entstehung
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geworden, daß ſchlechterdings außerordentliche Huͤlfen noͤthig ſind, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, daß alles zu Grunde gehe. Der Staat kann bei eigener Verlegenheit dieſe Huͤlfe nicht ge⸗ ben, ſondern iſt im Gegentheil genoͤthigt geweſen, die Noth durch neue Abgaben zu vermehren. An⸗ dere Huͤlfsquellen ſind verſtopft. Der Real⸗Credit der Guͤter iſt erſchoͤpft. Die Bauern hatten ihn nicht, und fordern ſie Huͤlfe vom Gutsherrn, ſo muß ſie, der geſetzlichen Verpflichtung und des be⸗ ſten Willens ohngeachtet, oft verſagt werden, weil es an eigenen Mitteln fehlt, und Geld⸗Aufnahmen nur ſelten noch zu bewirken ſind. Erzwaͤnge der Staat gleichwohl die fuͤr die Bauern noͤthige Un⸗ terſtutzung und die Herſtellung ihrer Praͤſtations⸗ Faͤhigkeit, ſo wuͤrden die Guts⸗Einkuͤnfte doch oft dazu nicht hinreichen, und noch wohl Holz⸗Ver⸗ kaufe und dergleichen zu Huͤlfe genommen werden muͤſſen. Die Gutsherren verloͤren alſo ihre Ein⸗ kommen, die Glaͤubiger erhielten keine Zinſen und die Subſtanz der Guͤter wuͤrde vermindert oder ge⸗ ſchwaͤcht. Alles ginge ruͤckwaͤrts, und doch wuͤrde es viele Faͤlle geben, wo ſelbſt durch dieſe druͤckende

und harte Geltendmachung der dem Staate und den