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Reden des Herrn Staatskanzlers Freiherrn von Hardenberg bei den Versammlungen der ständischen Deputirten in Berlin, am 7ten und 16ten September 1811
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6) daß ein paar Mitglieder der National⸗Re⸗ praͤſentation an der Verwaltung dieſes Ge⸗ genſtandes Theil nehmen.

Was dieſe Repraͤſentation betrift, Meine Her⸗ ren, ſo bitte ich nicht zu vergeſſen, daß ſie, in der Form die wir ihr jetzt geben werden, vorerſt nur interimiſtiſch ſeyn ſoll. Die kuͤnftig bleibende, muß genau nach den Verhaͤltniſſen eingerichtet werden. Jetzt muß man ſich begnuͤgen, dieſe nur ſo viel als moͤglich zu beruͤckſichtigen und nur das Weſentliche einfach und ſchnell zu Stande zu brin gen. Die Zahl der Repraͤſentanten darf nicht zu groß ſeyn. Hiernach wird wegen der Wahlen das Noͤthige an die Staͤnde ergehen.

Ich bitte Sie nun die beiden Edicte zu hoͤren, deren Bekanntmachung ich Ihnen angekuͤndigt habe, hierauf aber einige erlaͤuternde Bemerkungen, die dazu dienen werden, den Sinn dieſer Geſetze naͤher zu erlaͤutern und zu entwickeln.

(Hier wurden die in der Geſetzſammlung befind⸗ lichen oben bemerkten Edicte abgeleſen, und nachher von dem Herrn Kriegs⸗Rath Scharn⸗ weber die nachfolgenden Bemerkungen vor⸗ getragen.)

Um