Teil eines Werkes 
Abth. 2 : Holzkenntniß und Holzerziehung (1829) Das forstliche Verhalten der deutschen Waldbäume und ihre Erziehung / von W. Pfeil
Entstehung
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eintragen wird, um auch zu erfahren, wie er bewirthſchaftet werden muß.

Dieſe Unterſuchung iſt aber aus mehreren Gruͤnden gar nicht ſo leicht, als ſie auf den erſten Anblick ſcheint. Eine Nutzung kann in der Gegenwart ſehr eintraͤglich ſein, vernich⸗ tet aber den Ertrag in der Zukunft, ſo das unbeſchraͤnkte Laub⸗ oder Streuſammeln. Darum muß der Einfluß jeden auf den Zuſtand des Waldes in der Gegenwart wie Zukunft gewuͤrdigt werden.

Nicht der Brutto⸗, ſondern der Netto⸗Ertrag iſt es, der uͤber eine vortheilhafte Wirthſchaft entſcheidet. Wer hundert Thaler mehr ausgiebt, um Funfzig mehr einzunehmen, wuͤrde thoͤricht handeln..

Es iſt aber auch zuletzt ſehr ſchwer, den Ertrag richtig zu erkennen, weil er ſich haͤufig nicht unmittelbar, ſondern erſt mittelbar erheben laͤßt. Das iſt bei allen Nutzungen der Fall, welche nicht geradezu verkauft, ſondern auf andere Art zugute gemacht werden. So die Weide, das Laubſammeln u. ſ. w. Selbſt den Schutz, den der Wald, z. B. bei Ver⸗ ſandungen, gewaͤhrt, muß man hierher rechnen. Ob die Nuz⸗ zungen der Eigenthuͤmer oder ein Berechtigter bezieht, ſollte zwar zuletzt dem Staate ganz gleich ſein, da bei Staatsfor⸗ ſten nur die Anſicht geſtattet werden kann: das groͤßte Ge⸗ ſammteinkommen aus den Waͤldern herzuſtellen. Da jedoch die Forſten auch beſtimmt ſind, ein unmittelbares Staatsein⸗ kommen zu gewaͤhren, und der Einzelne nicht fordern kann, eine Beguͤnſtigung was er rechtlich fordern kann, iſt nicht als ſolche zu betrachten auf Koſten anderer zu erhalten, ſo darf und kann die Regierung gleiche Grundſaͤtze, wie der Privatmann, vielleicht mit mehr Billigkeit, beſolgen. Wir koͤnnen als ſolche anſehen:

daß jeder innerhalb der geſetzlichen Schranken ſeinen Nutzen vorzugsweiſe verfolgen kann, und nur Rechte zu achten hat. Dieſe Rechte ſind jedoch nicht unabloͤsbar. Bemerkt