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in dieſem Sinne vorzuͤglich erwogen, ſo daß ich die außerwirthſchaftlichen Beduͤrfniſſe der Direk⸗ tion, oder die Subſiſtenz einer eventuellen Dirigenten⸗Familie mit beliebigem Aufwande auf die Prozente der Verlags⸗Kapitalzinſen, welche zum Theil von mir foͤrmlich verrechnet, zum Theil doch im Ueberſchuſſe geblieben, recht eigentlich anweiſe. Wenn der Zuſtand der Einnahmen in den gegebenen Beiſpielen bis zum Jahre 1825 hin eine Verausgabung von 10 p. C. und mehr auf Zinſen des ſtehenden und Betriebs⸗Kapitals zulaͤſſig machte, ſo wird davon ein guter Theil zu Verwendungen der Direktion, welche die eigentliche Wirthſchaft nicht angehen, noͤthi⸗ genfalls abgenommen werden koͤnnen, welches ich der Anſicht und dem individuellen Ermeſſen anheim gebe. Dies noch mit der Bemerkung, daß dieſe Digreſſion vornehmlich fuͤr diejenigen geſchrieben iſt, welche es mir zum Vorwurf gemacht haben, daß ich in meiner fruͤhern Abhand⸗ lung, im Beiſpiele A. S. 32., nur 200 Rthlr. fuͤr die Direktion in Ausgabe gebracht, als ſey dies eine fuͤr den Dirigenten, fuͤr den Paͤchter, fuͤr deſſen Familie und Zubehoͤr bei weitem nicht ausreichende Summe, die doch jedenfalls aus einer Wirthſchaft uͤbrig ſeyn und deswegen als eine Ausgabe betrachtet werden muͤſſe, nach deren gehoͤriger Verrechnung erſt von Reinertrag, von Auskommen oder Gewinn des Paͤchters ꝛc. die Rede ſeyn koͤnne.
Meiner Anſicht folgend habe ich nun im letzten Beiſpiele durchſchnittlich 400 Rthlr. fuͤr die Direktion zur Ausgabe geſchrieben, weil ſie, obwohl die Wirthſchaft 3 mal ſo groß, als die, wo 200 Rthlr. zu derſelben Rubrik geſtellt waren, fuͤglich damit erhalten werden konnte. Man er⸗ waͤge dabei, daß eben dieſer obern Wirthſchafts⸗Leitung halber auf Steuern, Geſindelohn, Hand⸗ werker⸗Arbeiten, Feuermaterial, Utenſilien, Konſumtibilien u. ſ. w. unter den Rubriken 2, 7 bis 17 gewiß an 300 Rthlr. ausgegeben, daß ferner 1300 Rthlr. 5 procentige Zinſen vom Anlage⸗ Kapitale verrechnet, und daß endlich faſt 2500 Rthlr. als Ueberſchuß dargethan worden ſind. Letzterer betraͤgt in ſeiner Zuſammenrechnung von 4 Jahren nach S. 42 9924 Rthlr., und wenn damit nun auch fuͤr zwei folgende Jahre ein Deficit von im Ganzen 1390 Rthlr. zu decken iſt, ſo verbleibt doch noch ein Plus, womit jeder Paͤchter oder Dirigent ſehr zufrieden ſeyn wird, moͤge er ſich außerdem auch nur 5 p. C. ſeines erſten Verlags, und fuͤr ſeine obere Wirthſchaftsleitun nur 8 p. C. der Pachtſumme, neben freier Station, berechnet haben.
Aus dem Obigen iſt nun zugleich hervorgegangen, daß auch die zuletzt beſprochene Wirth⸗
ſchaft von 1819 ab und bis zum Schluß des Wirthſchaftsjahres 1825 ſtets mit einem betraͤcht⸗
lichen Gewinne Seitens ihres Nutznießers betrieben worden iſt. Es belief ſich dieſer auch im Verhaͤltniß zur Groͤße des genutzten Areals hoͤher, als im Beiſpiele A.(vergl. hier S. 36.), und betrug faſt die Haͤlfte des jaͤhrlichen Pacht⸗Quanti und gegen 3 der ganzen Brutto⸗Einnahme. Dieſer Erfolg iſt einer zeitgemaͤßen, edlen und vermehrten Schaafhaltung, deren Wollproduktion reichlichſt lohnte, beizumeſſen. Er mußte hinwegfallen, als mit dem Jahre 1825 das Produkt letzterer Viehhaltung ſeinen hohen Werth verlor, und faſt eine Preiserniedrigung bis auf die Haͤlfte erfuhr.
In den durch die Konjunktur veranlaßten Preiſen der Wolle und der Koͤrnerfruͤchte liegt das
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