Teil eines Werkes 
Zweites Heft (1829)
Entstehung
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faſt auf das Doppelte ſteigen. Die Zinſen beliefen ſich in den erſten Jahren hoͤher, als in den letzten, nach Maßgabe des wirklich anzunehmen geweſenen Zinsfußes. Auf Gebaͤude⸗Repa⸗ raturen mußten kontraktlich 2 p. C. der Pachtſumme, und das Uebrige, was in der Ausgabe erſcheint, auf Umdeckung der Daͤcher und andere Nebenverbindlichkeiten verwendet werden. Da dies alles, wie auch die nachfolgenden Saͤtze, fuͤr Utenſilien bis zur Ausgabe Insgemein, ihrem wirklichen Betrage konform ſind, ſo gehe ich hier daruͤber hin, und verweile nur einen Augen⸗ blick bei dem, was ich fuͤr die Direktion der Wirthſchaft in runder Summe ausgeſetzt habe. Indem ich hier fuͤr die erſteren Jahre 500, und fuͤr die letzteren 300 Rthlr. annahm, glaubte ich, ſowohl mit den Preis⸗Konjunkturen der Zeit, als mit meinen Annahmen im Wirthſchafts⸗ Beiſpiele A. im Verhaͤltniß zu bleiben. In dieſem ſtellte ich 200 Rthlr. jaͤhrlich zur Ausgabe, weil die Direktion, bei Beachtung des Haupt⸗Wirthſchaftsprincips der Sparſamkeit, wirklich nicht mehr gekoſtet hatte, und weil ich meinte, daß ſich eine groͤßere Ausgabe fuͤr dieſe Rubrik, wenn ſie nun einmal damit beſtritten werden koͤnne, um ſo weniger rechtfertigen laſſe, als man in eine vernuͤnftige Ermittelung des Reinertrags einer Wirthſchaft unmoͤglich hineinmengen kann, was wegen einer luxurioͤſen Direktion etwa depenſirt werden mag. Konnte die obere Leitung des Gan⸗ zen durch Eine Perſon, deren anſtaͤndiges Daſeyn, außer der freien Station, die ihr natuͤrlich ſonſt noch die Wirthſchaft gab, 200 Rthlr. koſtete, fuͤr dieſen Preis erhalten werden, ſo weiß ich nicht, mit welchem Recht man eine mehrere Ausgabe ſtatuiren will. Daß eine ganze Fa⸗ milie, als Familie des Paͤchters oder Wirthſchafts⸗Direktors gedacht, davon anſtaͤndig nicht ſubſiſtiren koͤnne, iſt wohl einleuchtend, aber dabei zu bezweifeln, daß man den Bedarf einer ſol⸗ chen, wovon doch eigentlich die Wirthſchaftsfuͤhrung gar nicht abhaͤngt, auf die Wirthſchafts⸗ Ausgabe ſtellen koͤnne, wenn es darauf ankommt, ihren Reinertrag genau aufzufinden. Eine ſolche Familie mag nach Verſchiedenheit ihrer Zahl, ihrer Edukation, ihrer Gewohnheit und an⸗ derer Lebensverhaͤltniſſe 500, 1000, 1500 Rthlr. zu ihrem Unterhalte jaͤhrlich beduͤrfen: wie will man ſolche Summen jener Wirthſchafts⸗Rechnung zur Laſt ſtellen? wie will man ſie in die Er⸗ mittelung des Reinertrags vom Boden bringen? was gehen ſie die eigentliche Direktion an? wie intereſſiren ſie den etwanigen Verpaͤchter, der dadurch ſeine Nutzung geſchmaͤlert ſehen ſoll? Nach neuern Veranſchlagungs⸗Grundſaͤtzen wuͤrde letzterer in casu concreto etwa 15 p. C. des Ertrags(nach S. 8. Beiſpiel A. 2000 Rthlr.) fuͤr die Subſiſtenz des Paͤchters bewilligen und von letzterm ſich abziehen laſſen muͤſſen. Wenn nun dies 300 Rthlr., mithin 100 Rthlr. mehr betraͤgt, als ich angenommen habe, ſo wuͤrden dagegen bei den Ausgabe⸗Rubriken 2, 7, 11 bis 21 mindeſtens 200 Rthlr. gegen meine Rechnungsſaͤtze erſpart oder weniger verausgabt wor⸗ den ſeyn; ich habe alſo fuͤr die Direktion viel mehr verrechnet, als principienmaͤßig paſſiren wird, nicht zu gedenken, daß man in Anſchlaͤgen meine Ausgabe sub Nr. 3. und 4. auf Verſicherung gegen Gefahren und auf Anlage⸗Kapitalzinſen gar nicht kennt, oder gering honorirt. Letztere ſind aber, wo von Pacht die Rede ſeyn mag, ganz im Intereſſe der obern Wirthſchafts⸗Leitung, weil ſie es iſt, die Gefahren zu beſtehen und Kapitale anzulegen hat, und ſie wurden von mir