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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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klamation zu erlaſſen, die Jedwedem verbot, weißes Tuch, gefaͤrbtes Tuch, aus weiß gefaͤrbtes und gepreßtes Tuch, ſpaniſch Tuch, Bayes, Kerſeys, Perpetuanos, Strick⸗Waaren oder irgend ein an⸗ deres Wollen⸗Fabrikat nach irgend einem Theile Deutſchlands oder der 17 Provinzen der Nie⸗ derlande auszufuͤhren; davon waren nur die Maͤrkte und Stapelplaͤtze der beſagten Kompagnie ausgenommen. Den walloner, italieniſchen und hollaͤndiſchen Proteſtanten⸗Manufakturen, die ſich in Norwich, Canterbury, Sandwich ꝛc. niedergelaſſen hatten, war es bis dahin frei uͤberlaſſen worden, ihrer eigenen Meinungen wegen, Religion und Gottesdienſt beizubehalten, doch wurden jetzt ihre Kinder durch den Landes⸗Erzbiſchof von Canterbury aufgefordert, in die Parochial⸗Kirchen zu gehen. Die Folge dieſer Kirchen⸗Tyrannei war(nach Roger Coke's Geſchichte des Hofes und Staates Englands), daß 140 Familien nach Holland auswanderten, wo ſie demſelben die Art der Woll⸗Manufaktur lehrten, was den Englaͤndern vielen Nachtheil brachte. Ohne Zwei⸗ fel werden ſtets gleiche Urſachen gleiche Effekte hervorbringen.

1635. Der Koͤnig verordnete, daß den Wollgarn⸗Webern ꝛc. auf jeden ihm zukommenden Schilling zwei Pence vorgeſchoſſen wuͤrden. Auch ſtellte er einen Beamten an, um in jeder Grafſchaft die Garn⸗Winden aufzuſuchen, Aufſicht daruͤber zu fuͤhren, ſie zu verſiegeln, und die Namen der Eigenthuͤmer in ein Buch einzutragen. Dieſe Winden ſollten alle von gleicher Groͤße ſeyn, um die Guͤte oder die Fehler des Garnes gleich zu erkennen.(Foedera V. XIX. p. 730.)

1639. Da der Koͤnig erfuhr, daß verſchiedene Kaufleute, trotz ſeiner Proklamation aus letz⸗ tem Jahre, mit dem Handel von Wollen⸗Waaren nach anderen Haͤfen Deutſchlands und der Niederlande, als die beſagten Markt⸗ und Stapelplaͤtze der Handels⸗Kompagnie, fortfuhren, ſo erneuerte er dieſe Proklamation, und prolongirte die ihnen fruͤher bewilligte Zeit, ihre Freiheiten in der Kompagnie beizubehalten; auch verbot er ſtreng die Exportation von Wolle, Wollfellen und Wollengarn, da die Wollen⸗Manufakturen in großem Verfall waren.(Foedera V. XX. p. 342.)

1647. Die Lords und die Gemeinen des engliſchen Parlaments verboten jetzt weislich die Exportation engliſcher Wolle. Auch erließen ſie eine Proklamation, um die Peipiſegien der Han⸗ dels⸗Kompagnie aufrecht zu erhalten.

Nicolas Cadeau und andere Franzoſen hatten Patente auf 20 Jahr, um in Sedan ſchwarz und gefaͤrbt Tuch dem hollaͤndiſchen von ſpaniſcher Wolle gleich zu fabriciren.

1651. Dem engliſchen Unterhauſe ward in dieſem Jahre ein Projekt vorgelegt, um vom ſpaniſchen Hofe den Ver⸗ und Ankauf aller ſpaniſchen Wolle zu erhalten. Der, welcher das Projekt gemacht hatte, bemerkte, daß dieſer Vorſchlag zum alleinigen Ankauf die hollaͤndiſchen Woll⸗ Manufakturen total aufloͤſen wuͤrde, da ſie in den letzten Jahren durch die ſpaniſche Wolle be⸗ traͤchtlich geſtiegen waren, den Verkauf aller feinen engliſchen Tuche in Holland, Frankreich und den oͤſtlichen Laͤndern verhindert, und aus England eine große Anzahl Weber, Faͤrber und Tucharbeiter gezogen haben, die ſich jetzt in Leyden und anderen hollaͤndiſchen Staͤdten niedergelaſſen;