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durch die Huͤlfe dieſer Auswanderer haben ſie ihre Tuch⸗Fabriken ſehr verbeſſert, und in der einen Provinz Jahr ein Jahr aus 24,000 bis 26,000 Stuͤck Tuch jaͤhrlich angefertigt.— Ferner bemerkte er, daß in den letztern Jahren die Hollaͤnder aus Biscaya wenigſtens ¼l der dor⸗ tigen Wolle exportirt haben, und dort von ihren Stoffen und Sayes verhaͤltnißmaͤßig verkauft— auch daß die Franzoſen viel Wolle aus Biscaya beziehen, woraus ſie zu Rouen und andekn Or⸗ ten Tuch fabriciren.— Er ſchlug vor, eine Hauptniederlage anzulegen, um alle ſpaniſche Wolle darin aufzukaufen, und dadurch die Franzoſen, die unſere Tuche verboten hatten, die Hollaͤnder und alle anderen Nationen zu zwingen, alles Tuch, welches ſie gebrauchen, von uns zu nehmen. Dies Projekt kam nicht zur Ausfuͤhrung; es war eine ſehr fein geſponnene Theorie, die ſchwer zur Praxis zu reduciren war.(Thurloe V. 1. p. 201.)
1659. In dieſem Jahre ward der vortheilhafte Frieden in den Pyrenaͤen geſchloſſen.— Spanien gab den Franzoſen vollkommene Freiheit, ihren Handel im Auslande zu verbeſſern, und vorzuͤglich den mit Wollen⸗Waaren nach der Tuͤrkei; dieſen brachten ſie mit Huͤlfe der ſpaniſchen Wolle in Kurzem zu ſolcher Vollkommenheit, daß ſie dadurch in den Stand geſetzt wurden, den Grund zu der engliſchen Levante oder tuͤrkiſchen Kompagnie, und der hollaͤndiſchen und venetiani⸗ ſchen zu legen. Ihr ſehr geſchickter Staatsmann Colbert trug bald darauf ſehr viel bei, ohne irgend Koſten zu ſparen, jedweden Zweig des Handels zu verbeſſern, ſowohl durch Praͤmien, als Er⸗ laſſung der Zoͤle und Abgaben und der Packhofskoſten ꝛc.— Man ſagt indeß, daß ſie anfaͤng⸗ lich, um ihren Waaren in der Tuͤrkei Eingang zu verſchaffen, Gebrauch von dem Namen eng⸗ liſcher Kaufleute daſelbſt gemacht und, da die engliſchen Tuche ſo beruͤhmt waren, die ihrigen Drap de Londres genannt haben.—
1660. Das Parlament verbot neuerdings ſowohl die Ausfuhr lebendiger Schaafe, als der Wolle und des Wollengarns bei Strafe der Konfiskation der Waare und des damit beladenen Schiffes, bei Zahlung von 20 Sch. fuͤr jedes Schaaf und von 3 Sch. pro Pfd. Wolle, und noch außerdem bei dreimonatlicher Gefaͤngnißſtrafe fuͤr den Beſitzer des Schiffes.(12. Car. II. c. 32.) M
1661. Die Kaufleute und Tuchfabrikanten von Exeter und anderen Theilen des weſtlichen Englands(welche von der Handels⸗Kompagnie als ſolche betrachtet wurden, die ſich ihrer Pri⸗ vilegien unrechtmaͤßiger Weiſe anmaßten) erhoben viele und laute Klagen, vorzuͤglich in 1643 bei dem Hauſe der Gemeinen, ſo auch in 1643 bis 1645.— Dies thaten ſie nun von Neuem beim Parlament, und nannten in ihrer Vorſtellung die Kompagnie Monopoliſten und ſolche, die den Verkauf unſerer Woll⸗Manufakturwaaren aufhielten.
Da es möglich iſt, daß einige von den gemachten Einwendungen, wenn gleich nur wenig begruͤndet, ſpaͤter erneuert werden koͤnnen, und da es einiges Licht uͤber den Stand der Woll⸗Ma⸗ nufakturen Englands verbreiten kann, ſo folgt hier, was im Allgemeinen als Einwand angefuͤhrt wurde; naͤmlich:
Wenn der ganze Handel der Woll⸗Manufakturen mit Deutſchland und den Niederlanden,
wel⸗


