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4) Welches ſind die Preiſe des Faͤrbens? 5) Sind die Wollentuch-Preiſe uͤber See durch Verordnungen ꝛc. der Handels⸗Kompagnie im Preiſe geſtiegen? 6) In wie fern koͤnnen Handels⸗Kompagnien dem Handel nachtheilig oder nicht nachtheilig werden? 8 Auch wie es zu bewerkſtelligen ſeyn könnte, daß Tuch und andere aus britiſcher Wolle fabricirte Stoffe allgemeiner durch die engliſchen Unterthanen getragen werden.
1624. Waͤhrend der Regierung Koͤnigs James I. fingen die Hollaͤnder die Fabrikation fei⸗ ner Wollentuche an, und kamen daher mit dem engliſchen Wollhandel in den Niederlanden und an anderen Orten ſo in Konkurrenz, daß in den letzten Jahren der Regierung dieſes Koͤnigs dem Parlament ein Certifikat uͤbergeben wurde, wonach in dieſem Jahre 25,000 Stuͤck Tuch in Hol. land fabricirt worden waren.— Hierauf entſchied das Haus der Gemeinen, daß es eine Be⸗ ſchwerde fuͤr die Handels⸗Kompagnie ſey, daß ein Import auf Tuch geſetzt ſey, daß damit nicht fortgefahren werden koͤnne, und daß alle Kaufleute und dieſe Kompagnie, ſowohl nach Nor⸗ den als Weſten, Dozens, Kerſies und neu Tuch ausfuͤhren koͤnnen, auch daß andere Kaufleute außer der Kompagnie frei mit gefaͤrbtem und appretirten und allen Sorten Tuch in Deutſchland und den andern Laͤndern handeln köoͤnnen.
1630. König Carl beſtaͤtigte die Proklamation ſeines Vaters gegen die Exportation von Wolle, Wollfellen und Wollgarn gegen Strafe der Konfiskation ꝛc., um die engliſchen Woll⸗Ma⸗ nufakturen aufzumuntern; auch verordnete er, um den Abſatz des Tuches im Lande mehr zu ver⸗ breiten, daß ſchwarzes Tuch und andere bei Begraͤbniſſen uͤbliche Stoffe nur aus inlaͤndiſcher Wolle fabricirt werden ſollten.— Da das unaͤchte Faͤrben des Tuches und anderer Stoffe deſſen Ver⸗ kauf verhinderte, ſo ſollte Niemand dazu Faͤrbeholz(logwood) oder Schwarzholz(blackwood) gebrauchen.(Foedera V. XIX. p. 155.)
Koͤnig Carl ernannte eine Kommiſſion, und erwaͤhnt bei dieſer Gelegenheit, daß der Kauf⸗ manns⸗Kompagnie bedeutende Geldabzuͤge von Perſonen, mit denen ſie uͤber See handeln, gemacht waͤrden, da Defekte im weißen Tuche Hinſichts der Laͤnge, Breite und des Gewichts gefunden wuͤrden: dadurch wuͤrde das engliſche Tuch im Auslande gering geſchaͤtzt; deshalb ſetzte er Kom⸗ miſſarien an, die in den Grafſchaften Somerſet, Wilts, Glouceſter und Oxon darauf halten ſollten, daß die Statute zur richtigen Bearbeitung des Tuches in Anwendung gebracht wuͤrden, und daß die Aufſeher ec. ihre Schuldigkeit thaͤten.(Foedera V. XIX. p. 219.)
1633. Der König erließ eine lange Proklamation, um allen Betrug beim Weben, Faͤrben, Preſſen, Ausdehnen, Beſiegeln, Meſſen ꝛc. des Wollentuches zu verhindern; da die meiſten ſpaͤter wiederholt oder veraͤndert wurden, ſo wollen wir ſie hier nicht einzeln auffuͤhren.(Foedera V. XIX. p. 445.) 1
1634. Wir finden, daß die Handels⸗Kompagnie in England, in dieſem Jahre, genug In⸗ tereſſe einfloͤßte(wahrſcheinlich durch Huͤlfe ihres Beutels), um den Koͤnig zu bewegen, eine Pro⸗


