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tigt war, weißes Tuch zu exportiren.— Holland und Deutſchland verboten dagegen die Impor⸗ tation von gefaͤrbtem engliſchen Tuch.— Dadurch entſtand eine große Verwirrung im Handel, Cockagne wurde außer Stand geſetzt, ſein Tuch wo anders als im Lande zu verkaufen; außerdem waren ſeine Tuche ſchlecht, und theuerer als die in Holland fertig gemachten.— Die Weber er⸗ hoben gegen dieſes neue Projekt ihre Stimmen, und der Koͤnig ward genoͤthigt, eine limitirte Quan⸗ titaͤt weißes Tuch zur Exportation zuzulaſſen; einige Jahre ſpaͤter, in 1615, war er ſogar genoͤ⸗ thigt, um das Volk zu beruhigen, Cockagne's Patent zuruͤckzunehmen und das der Kaufmanns⸗ Kompagnie wieder herzuſtellen; dieſe ſchienen den Lord Kanzler Bacon auf ihre Seite gezogen zu haben, welcher in einem Schreiben an Koͤnig James ſich daruͤber beklagt, daß Cockagne anfaͤng⸗ lich unternahm, alles Tuch des Koͤnigreichs zu faͤrben, und daß er bald darauf ſich in den Han⸗ del mit weißem Tuche einließ.— Dieſer den Fremden, naͤmlich den Hollaͤndern, gebrachte Vor⸗ theil kann, ſagt dieſer große Mann, nachtheilig werden. Denn, ſo wie wir denken unſern Tuch⸗ handel durch den Verkauf des weißen Tuches aufrecht zu halten, bis wir faͤrben und appretiren koͤnnen, ſo denken die Hollaͤnder auch ihre Faͤrbe⸗ und Appretir⸗ Manufäkhaden bis daß ſie Tuch machen köoͤnnen, aufrecht zu halten.
1614. Auf folgende Weiſe wurde ein neuer Zweig der Wollen⸗Manufaktur in England ent⸗ deckt: Da die General⸗Staaten der vereinigten Niederlande die engliſchen Wollentuche, welche im Tuch gefaͤrbt waren, verboten hatten, da ſie dadurch abgehalten wurden, ſie, wie fruͤher, zu appre⸗ tiren und zu faͤrben, und Konfiskation und 25 fl. pro Stuͤck Tuch als Strafe eingeſetzt hatten, ſo fielen die engliſchen Fabrikanten auf die Idee, Miſchungen in der Wolle gefaͤrbt anzufertigen, lieber, als die Vortheile des Faͤrbens und Appretirens aufzugeben.— Dies hat denn ſtets den Namen gemiſchtes Tuch behalten.— Alle fruͤheren Wollentuche waren nur von einer einzigen Farbe, ſchwarz, blau, roth ꝛc. und im Tuche gefaͤrbt.—
1622. Koͤnig James fuͤhrt, in einer Special⸗Kommiſſion mehrerer Lords und Gentlemens, den Verfall des Handels in England betreffend, an, daß aus den allgemeinen Klagen ſowohl der Unterthanen im Lande, als der im Auslande uͤber See angeſtellten Miniſter, es hervorzugehen ſcheint, daß das Tuch des Koͤnigreichs ſeit mehreren Jahren den Werth verloren hat, den es fruͤ⸗ her im Auslande hatte, und daß die Wolle ſehr in ihrem Werth gefallen iſt; deshalb wollte er, daß ſie nachſtehende Punkte unterſuchten:
1) Weshalb iſt die Wolle im Preis gefallen? Welche Mittel giebt es, dieſes wieder herzu⸗ ſtellen?
2) Wie iſt der Exportation der Wolle und des Wollengarns vorzubeugen? Wie kann irlaͤn⸗ diſche Wolle, die im Lande nicht gebraucht wird, nach England gebracht werden? des⸗ gleichen ſchottiſche?
3) Wie koͤnnen ſaͤmmtliche Geſetze, die Woll⸗Fabrikation betreffend(und die ſich einander wi⸗
derſprechen), in ein allgemeines gutes Geſetz vereinigt werden?


