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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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1583. Die hanſeatiſchen Kaufleute fuͤhren in ihrer Klage gegen England beim Reichstag an, daß durch die hohen Abgaben, die auf Wollentuch auferlegt worden ſind, es(wie Warden⸗ hagen ſagt) zwei⸗ bis dreimal theuerer als fruͤher geworden iſt, und daß dadurch der große Reich⸗ thum Englands entſtand, indem 200,000 Stuͤck Tuch jaͤhrlich exportirt wurden, wovon ½ nach Deutſchland gingen, welches wieder einen großen Theil nach Polen, Daͤnemark und Schweden ſandte; das andere Viertel wurde nach den Niederlanden und Frankreich geſandt, nach Spanien ging we⸗ nig oder gar nichts; hieraus geht hervor, wie groß der Vortheil der Nation war. Das ein⸗ zige Mittel war, die engliſchen Kaufleute aus dem Reiche zu verbannen, und alle engliſchen Wol⸗ len⸗Manufakturwaaren zu verbieten. Das Intereſſe der Hanſe⸗Staͤdte behielt am Reichstag die Oberhand, bei welcher Gelegenheit alle engliſchen Wollen⸗Waaren verboten wurden.

1597. Das ſchottiſche Parlament unterſagte die Wollausfuhr, und verordnete, daß fremde Handwerker ſie bearbeiten ſollten(Act. Ja. VI. parl. 15. c. 250 ed. Murray). Es wurden 5 p. C. auf alles fremde Tuch, ſo wie auf jede andere importirte fremde Waare, auferlegt. Pairs, Barone und Freiherren brauchten keine Abgabe zu zahlen.

Die Importation engliſcher Wollen⸗Waaren wurde auch verboten, da dieſes Tuch in der Re⸗ gel nur ein aͤußeres Anſehen hatte und ihm die Kraft fehlte, die es zu haben ſchien, und ein Hauptgrund war, daß Gold und Silber aus dem Koͤnigreiche ging. Dies war der einzige wahre und ſolide Grund dieſes Geſetzes.(Parl. 15. c. 252.)

1603. Durch eine Akte, 1. Jac. 1. c. 33., wurde feſtgeſtellt, daß 1 L. St. 13 Sch. 4 D. auf jeden exportirten Wollſack, ſo wie auf 240 Wollfelle, nur durch die Eingebornen gezahlt wer⸗ den ſollten. Koͤnig James von Schottland verbot durch eine Proklamation die Woll⸗Exportation, was jetzt zu thun auch die hoͤchſte Zeit war, da die engliſche Woll⸗Manufaktur jetzt ſo betraͤchtlich war, und deren Fabrikate ſo weit verſendet wurden, daß alle ihre eigene Wolle im Lande ver⸗ braucht wurde.

1608. Fruͤher waren die Englaͤnder nur wenig in der Kunſt geſchickt, Wollentuche zu faͤr⸗ ben und zu appretiren; deshalb wurden ſie gewoͤhnlich weiß nach Holland geſandt, wo ſie gefaͤrbt und appretirt und dann zum Verkauf nach England zuruͤckgeſchickt wurden. Es iſt auffallend, daß die, welche das beſte Tuch in der Welt fabricirten, es nicht fertig machen konnten und doch war es ſo. 3

Alderman Cockagne und einige andere Kaufleute uͤberlegten, daß dadurch ein beſonderer Vor⸗ theil fuͤr die Hollaͤnder entſtand, und ſchlugen dem Köͤnige vor, das Faͤrben und Appretiren im Lande uͤbernehmen zu wollen, wodurch ein großer Vortheil fuͤr's Publikum und den Koͤnig ent⸗ ſtehen wuͤrde; Cockagne empfing hierauf ein ausſchließliches Patent, und der Koͤnig uͤbernahm das Monopol fuͤr den Verkauf dieſes im Lande gefaͤrbten Tuches. Der Koͤnig erließ hierauf eine Proklamation, verbot, weißes Tuch uͤber See zu verſenden, und nahm der Kaufmanns⸗ Kompagnie(Company of Merchant adventurers) das Prioilegium zuruͤck, wodurch ſie berech⸗