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Über große und kleine Wirthschaften und über Werthschätzung des Bodens / von A. Thaer
Entstehung
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(228) Allein der Hr. Verf. ſagt, die Annahme, daß ein Drittheil ſo viel Heu dem Viehe gege⸗ hen werde, als es an Stroh erhaͤlt, ſey in der Wirklichkeit nicht begruͤndet, und man koͤnne ſie nicht ganz von aller Willkuͤhrlichkeit entfernt erklaͤren; es gebe viele Wirthſchaften, wo das Verhaͤltniß des Heues zum Stroh ganz anders ſey. Das iſt allerdings wahr, und vielleicht giebt es nicht eine einzige Wirthſchaft, wo je⸗ nes angenommene Verhaͤltniß genau zutrifft. Aber im Durchſchnitt wird es ſich doch der Wahrheit ſehr naͤhern, und nur deshalb konnte es ſo angenommen werden. Wo aber mehreres Heu wegen eines groͤßeren Wieſenverhaͤltniſſes gegeben werden kann, da kommt auch dem Vieh⸗ ſtapel dieſes mehrere Heu hoͤher zu ſtehen; der Miſt wuͤrde alſo auch theurer berechnet werden, und dem Acker zur Laſt geſchrieben werden muͤſ⸗ ſen. Man kann alſo annehmen, daß der Acker den Theil des Heuwerths, der auf den Duͤnger faͤllt, und den die Viehnutzung nicht bezahlt, den Wieſen ſchuldig werde, und daß ſich folg⸗ lich ſein Reinertrag um ſo viel vermindere. So urtheilt auch in der That jeder Landwirth, und wenn er ſchoͤne Fruͤchte auf einem wieſenreichen