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Über große und kleine Wirthschaften und über Werthschätzung des Bodens / von A. Thaer
Entstehung
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( 13 leugbar iſt es daher wohl ein ſehr ſtoͤrender Ein⸗ griff in das Eigenthum und die Ackercultur der gutsherrlichen Wirthſchaften, wenn die mit Be⸗ nutzung herrſchaftlicher Grundſtuͤcke beſoldeten

War es, wie annehmlicher iſt, ein patriarchaliſches und ſchuͤtzendes, ſo paßt dies eben ſo wenig mehr auf unfere Zeiten, und es iſt wohl unmoͤglich, dieſen Zu⸗ ſtand, ſo wie er in ſeinem Urſprunge war, wieder⸗ herzuſtellen. Leitet man es von den Zeiten der wirkli⸗ chen Staatsbildung und Entſtehung der Landeshoheit ab, ſo muß der ſouverainen Macht das Recht zuſtehen es abzuaͤndern, wenn ihre Verpflichtung allen Staatsbuͤrgern den moͤglichſten Grad des Wohlſtan⸗ des erreichbar zu machen es fordert. Ob es recht⸗ maͤßig war, daß der Staat bei ſeiner Entſtehung die Bauern in dieſes druͤckende Verhaͤltniß ſetzte oder ſol⸗ ches duldete, laͤßt ſich jetzt, da wir den damaligen Zuſtand der Dinge nicht im genaueſten Detail kennen, ſchwerlich entſcheiden; aber daß er ſie jetzt eben ſo recht⸗ maͤßig daraus befreien koͤnne, hat keinen Zweifel. Wohll ſagt man jetzt, der Bauer mag frey ſeyn, und hingehen, wohin er will! Aber das Bauerland gehoͤrt uns. Nicht ſo unbedingt, wie man meint! Welcher andere rechtmaͤßige Urſprung vom Eigenthum des Grundes und Bodens laͤßt ſich denken, als der des erſten Anbaues? Und wer war der erſte Anbauer? der Urvater des Ritters oder der des Bauern? Daß nachmals in den Zeiten der Fehden, des Fauſtrechts