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Leitfaden zur allgemeinen landwirthschaftlichen Gewerbs-Lehre / vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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8 Arbeit.

20.

Unter beſonderen Umſtaͤnden koͤnnen Ausnahmen Statt finden, wo jene eine Steigerung des Arbeitslohns bewirken. In allen Faͤllen aber, wo die Steigerung des Lohns nicht von einem durch allgemeine Calamitaͤ⸗ ten verurſachten Menſchenmangel herruͤhrt, iſt ſie dem Landwirth vortheilhaft. Und in jenem Falle iſt ſie von kuͤrzerer Dauer als man glaubt; denn wo es Nahrungs⸗ mittel und Gelegenheit ſolche durch Arbeit zu verdienen giebt, da erzeugen ſich Menſchen mit erſtaunlicher Schnel⸗ ligkeit und, wo nicht Hinderniſſe in der Landesverfaſſung liegen, macht die Bevoͤlkerung ſtaͤrkere Forzſchritte, wie die Production.

21.

Unbegruͤndet iſt die Beſorgniß, daß durch das Auf⸗ hören der gezwungenen Frohnarbeit der Arbeitslohn hoch ſteigen werde. Umgekehrt muß ein groͤßerer Arbeits⸗ Ef⸗ fect erfolgen, wenn der freie Arbeiter mehr leiſtet, als

der gezwungene, folglich ein Plus entſtehen und dadurch die Arbeit wohlfeiler werden; es ſey denn, daß ihre Verwendung ſich vermehre, wie man das von der Zer⸗ ſchlagung der groͤßern Guͤter beſorgt. In dieſem Falle der nie ploͤtzlich, ſondern nur allmaͤhlig eintreten kann vermehren ſich aber die Menſchen, und fuͤr ei⸗ nen Lohnarbeiter der Eigenthuͤmer wird, erzeugen ſich

zwei andere, die mehr zu verdienen ſuchen, um auch Ei⸗

genthuͤmer werden zu koͤnnen.

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