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Leitfaden zur allgemeinen landwirthschaftlichen Gewerbs-Lehre / vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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Einleitung. 3

ſtes Princip aufſtellen und entwickeln, wie man den, unter den jedesmaligen beſonderen Verhaͤltniſen und

UUmſtaͤnden, hoͤchſt moͤglichen Gewinn dadurch erreiche.

6.

Manche haben die Landwirthſchaft nicht als Ge⸗ werbe, ſondern als Staatsbuͤrger⸗Pflicht, beſonders fuͤr

die Claſſe der Gutsbeſitzer, betrachten und ihr ein ande⸗

res vermeintlich hoͤheres Ziel vorſtecken wollen; aber irrig und verleitend in Hinſicht auf das allgemeine Be⸗ ſte ſowohl, als fuͤr den Linzelätn.

7. Wie in ihrem oberen Grundſaße, ſo kommen auch

alle Gewerbe in ihren Elementen oder Facioten uͤberein. Dieſe ſu

1) Arbeit.

2) Capital.

3) Rohes Material.

4) Intelligenz(Kenntniß und Kuͤnſtlertalent)

8. Das roͤde Material iſt bei der Landwirthſchaft der Grund und Boden, oder eigentlich die im ſelbigen lie⸗ gende Triebkraft Urproductiv⸗Stoff). A2