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Entwurf einer Gemeinheitstheilungs-Verordnung für die Preußischen Staaten / Als Vorschlag ... vorgelegt vom Staatsrath Thaer
Entstehung
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Wenn eine ſolche Beſchwerde nach der Pruͤfung der oberen Behoͤrde gerecht zu ſeyn ſcheint, ſo ver⸗ fuͤgt dieſe eine Unterſuchung derſelben durch eine andre Commiſſion, und berichtigt, veraͤndert, modifizirt den Theilungsplan, oder beſtaͤtiget ihn in letzter Inſtanz.

§. I1.

Die Gegenſtaͤnde, welche von dieſen Behoͤrden ausſchließlich und ohne alle Mitwirkung der Ju⸗ ſtiz⸗ und anderer Behoͤrden auf den Antrag einer Partei ausgemittelt werden ſollen, ſind folgende: a) Die Theilung gemeinſchaftlich beſeſſener oder

benutzter Grundſtuͤcke(unter Grundſtuͤcken werden auch Gewaͤſſer und zu landwirthſchaftlichem Ge⸗ brauche gewidmete Gebaͤude hier verſtanden).

b) Die Abfindung beſonderer Benutzungen und Berechtigungen auf den Grundſtuͤcken anderer, welche deren freien oder hoͤheren Benutzung entge⸗ genſtehen.

c) Der Umſatz oder der Austauſch der Grund⸗ ſtuͤcke, wo ſolcher zur hoͤheren Benutzung derſelden erforderlich iſt.

d) Die Abfindung oder genauere Beſtimmung undeſtimmter Naturalabgaben und Leiſtungen auf ein feſtzuſetzendes Maaß, Gewicht und Zahl,