Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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fuͤr beſtaͤndige Weiden, Weinberge, Baumſtuͤcke,

Hopfengaͤrten, Holzpflanzungen, Wald ꝛc. eigene

Conto angelegt. Haupt⸗Conto's der Viehhaltung.

§. 476. Fuͤr die Nutzviehhaltung werden ſo viele Conto eroͤffnet, als Zweige davon in der Wirthſchaft exi⸗ ſtiren; die gewoͤhnlich vorkommenden ſind: Kuherei⸗ Conto(ceinſchließlich der Aufzucht), Schaͤferei⸗Conto, Maſtungs⸗Conto, Schweine⸗Conto.

§. 477. Man beginnt ein ſolches Conto damit, ihm den am Anfang des Rechnungs⸗Jahrs vorhandenen Viehſtand, zu der Taxe nach Durchſchnittspreißen, zur Laſt zu ſchreiben; die Verzinſung dieſes Capitals wird ge⸗ woͤhnlich zugleich mit angeſchrieben. Am Ende des Rech⸗ nungsjabres wird dann der neue Capital⸗Beſtand wieder zu gut geſchrieben, welcher Betrag demnach dem folgenden Hauptbuche wieder zu Laſt koͤmmt. Der Aufwand beſteht in den Koſten fuͤr die Fuͤtterung, einſchließlich des Futter⸗ ſtrohs, dem Unterhalt der Waͤrter und der Geraͤthe, Salz, Arznei und ſonſtige laufende Unkoſten ꝛc. Die Credit⸗ Seite enthaͤlt den Ertrag aller Art aus der Viehzucht und eine Verguͤtung fuͤr den aus der Fuͤtterung entſtandenen Miſt(ſ.§. 486).

Es iſt kein Grund vorhanden, die Verzinſung des Betriebs⸗ Capitals bei den verſchiedenen Contos der Wirthſchaft zu höheren, als landüblichen Zinſen, anzuſetzen, da durch den Uebertrag des Ca⸗ pital-Beſtandes von einem Jahre auf das andere der etwaige Ver⸗ luſt(das Riſico) ſchon in den Reſultaten der Rechnung liegt(ſ.§. §.112 u. 113). Sind die zu der Viehhaltungs⸗Branche gehörigen Geräthe im Capital⸗Werthe von einiger Bedeutung, ſo wird ſolcher auf gleiche Weiſe in Rechnung gebracht und verzinßt.

Beim Maſtungs⸗Conto findet eine Anrechnung der Zinſen nur auf ſo lange ſtatt, als das Maſtvieh aufgeſtellt war,

§. 478. Von wichtigem Einfluſſe auf die Darſtellung der Reſultate der Viehhaltungs⸗Conto, und mittelbar da⸗

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