Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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gabe des Ertrags der einzelnen Feldabtheilungen, ſo weit er ſich aus den vorliegenden Daten ausmitteln läßt.

§. 444. Das Vorraths⸗ oder Speicher⸗Jour⸗ nal enthaͤlt die Verrechnung aller Fruͤchte und Saͤmereien, ſo wie die Rechnung uͤber die Kartoffeln und andere Wur⸗ zelfruͤchte und uͤber das Doͤrrfutter, denn die Futtergegen⸗ ſtaͤnde ſind eben ſo wichtige und werthvolle Artikel der Wirthſchaft, wie das Getreide; bei einer ordentlichen Wirthſchaft muß alſo auch ihre Verwendung nachgewieſen und ſchließlich in die Hauptrechnung aufgenommen ſeyn.

Jede Frucht⸗ oder Saamenart muß in dem Vorraths⸗ oder Speicher⸗Regiſter(Fruchtboden⸗Journal) ihre eigene Abtheilung haben. Die Einnahme weiſet bei den Körnerfrüchten zumächſt das Scheunen⸗Regiſter nach; der Uebertrag aus dieſem braucht nur wö⸗ chentlich zu geſchehen. Uebrigens kann man das Vorrathsregiſter ganz einfach, wie das Geld⸗ Journal oder mehr tabellariſch einrich⸗ ten; letztere Einrichtung erleichtert die Ueberſicht; die Rubriquen ſind dann z. B. für den Roggen. I. Monat und Datum. II. Ein⸗ nahme: 1) Ausdruſch; 2) Sonſtige Einnahme(Vorrath, An⸗ kauf ꝛc.) 3) Summa. III. Ausgabe: 1) Verkauf; 2) Saat; 3) Haus⸗ halt; 4) Pferde; 5) Zugochſen; 6) Maſtvieh; 7) Kühe; 8) Schafe; 9) Schweine; 10) Federvieh; 11) Brandweinbrennerei; 12) Sonſtige Ausgabe; 13) Summa. 1V. Bemerkungen über die Ver⸗ wendung(namentlich über das, was in die Rubriken» ſonſtige Einnahme oder Ausgaben geſetzt wird).

Anf ahnliche Weiſe, jedoch nur mit ſo viel Rubriken, als nö⸗ thig, werden die Abtheilungen für Kartoffeln, Gefütter ꝛc. einge⸗ richtet. Auch die Strohverrechnung(einſchließlich der Notizen über die Verwendung von Spreu und Kaff) wird zweckmäßig in dieſes Regiſter ſtatt ins Schennenregiſter(§. 443) aufgenommen. End⸗ lich iſt zu empfehlen, und im Falle eine Hauptrechnung nach Art der doppelten Buchhaltung geführt werden ſoll, nothwendig, bei der Futterrechnung auch eine Seite für die Verwendung des Grünfutters zu halten, wo eingezeichnet wird, wie viele Wagen voll jedes Feld geliefert hat, wie viel Stück Vieh und wie lange dieſe damit gefüt⸗ tert wurden.

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