Teil eines Werkes 
2. Bandes, 2. Abtheilung (1834) Die landwirthschaftliche Betriebslehre
Entstehung
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vortheilhafteſten Acquiſttionen für einen intelligenten Landwirth ab, zumal wenn ſie durch Mergel oder ſonſt angeſammelte, aber nicht benutzte Bodenkraft(Teiche, Weiden, Waldungen ꝛc.) ſelbſt außer⸗ ordentliche Hülfsmittel zur ſchnellen Hebung des Gutes darbieten. §. 64. Einige Verſchiedenheit im Boden iſt wohl im Allgemeinen wuͤnſchenswerth, weil die Witterungseinfluͤſſe dadurch ſich einigermaßen ausgleichen und die Arbeiten ſich geſchickter vertheilen; große und haͤufig wechſelnde Ungleich⸗ heiten in der Beſchaffenheit des Bodens erſchweren aber eine zweckmaͤßige und geregelte Bewirthſchaftung ſehr bedeutend.

5. Beſtandtheile.

§. 65. Ueber die einzelnen Beſtandtheile des Gutes und deren Groͤße iſt ſich, wie ſich von ſelbſt verſteht, aufs genaueſte zu unterrichten und die beguͤnſtigenden oder un⸗ guͤnſtigen Umſtände in Bezug auf die Zuſammenſetzung muͤſſen dabei beſonders erwogen werden(§. 30 32).

Man trachte möglichſt, genaue Vermeſſungen und Karten zu er⸗ halten, und wo eine zuverläſſige Angabe des Flächengehaltes nicht vorliegt, unterlaſſe man nicht, wenigſtens einzelne Theile zum Ver⸗ gleiche mit den gemachten Angaben meſſen zu laſſen.

Ob die Gränzen gehörig verſteint ſind, und keine Gränzſtrei⸗ tigkeiten obwalten, iſt ein nicht zu vernachläſſigender Punkt.

6. Wirthſchaftshof.

§. 66. Hierbei koͤmmt die Lage des Hofs, die Be⸗ ſchaffenheit der Gebaͤude und das dabei befindliche oder dahin geleitete Waſſer in Betracht.

§. 67. Die Lage des Wirthſchaftshofes iſt ſowohl wegen mancher davon abhaͤngigen Annehmlichkeiten oder Mißſtaͤnde fuͤr den Wirthſchafter oder Beſitzer, als wie wegen des Einwirkens auf manche Theile des Wirthſchafts⸗ aufwandes nicht unwichtig; es koͤmmt deßhalb darauf an, ob der Hof mehr oder weniger in der Mitte der Beſitzung liegt, in wie weit die Ab⸗ und Zufuhr nach und aus dem