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§. 21. Wir haben in Bezug auf das Landgut naͤher kennen zu lernen: I. Die verſchiedenen Arten von Guͤtern. II. Die Art und Weiſe, in den Beſitz(zur Bewirth⸗ ſchaftung) eines Gutes zu gelangen. III. Die Ruͤckſichten, welche bei der Wahl und Aequi⸗ ſition eines Gutes zu nehmen ſind. IV. Die Gruͤndung neuer Landguͤter. I. Verſchiedene Arten von Guͤtern §. 22. Die Guͤter ſind verſchieden: nach ihrer Groͤße, nach ihrer Zuſammenſetzung und ihren rechtlichen Verhäͤlt⸗ niſſen. Die Verſchiedenheit, welche anf Lage, Clima, Boden ꝛc. beruht,
kömmt erſt unter III näher in Betracht. 1) Verſchiedenheit in der Groͤße.
§. 23. Um die Groͤße der Guͤter in Bezug auf Flaͤ⸗ chenausdehnung im Allgemeinen zu bezeichnen, bedient man ſich gewoͤhnlich der Ausdruͤcke: klein, mittelgroß und groß. Die Begriffe hiervon ſind jedoch nach den Gegenden und Perſonen ſehr relativ, weßhalb ſich in Zahlen der Begriff
nicht feſtſtellen laͤßt.
Die Verſchiedenheit des Begriffes beruht auf der groͤßeren oder geringeren Vertheilung oder Zuſammenhaltung vom Bodenbeſitzthume in den einzelnen Gegenden, auch auf der Beſchaffenheit des Bodens. Man nennt z. B. in einer Gegend, wo der Boden gut und ſehr
vertheilt iſt, ein Gut ſchon groß, was in einer anderen Gegend, wo
entgegengeſetzte Verhältniſſe ſtattfinden, noch unter die kleinen ge⸗ zählt wird.
§. 24. Um einigermaßen den Unterſchied zwiſchen großen und kleinen Guͤtern feſtzuſtellen, ſo hat man ange⸗ nommen, ein Gut ein kleines zu nennen, wenn deſſen Eigenthuͤmer, um davon leben zu koͤnnen, genoͤthigt iſt, mit Huͤlfe ſeiner Familie die meiſten vorkommenden Ar⸗ beiten ſelbſt zu verrichten, wenn er alſo nur wenig oder ſelbſt kein Geſinde bedarf.


