XXIV
Zweiter Abſchnitt. Vermeſſung und Bezeichnung der Geraͤthe.
Paragraphen. Seitenzahl. Inhaltsermittelung der Gefaͤße durch Permef⸗ ſung.— Durch wen ſolche geſchiehet.— Vermeſſung auf naſſem Wege.— Ver⸗ meſſung ſchiefſtehender Gefaͤße.— Was wird unter Maiſchgefaͤß verſtanden?.. 293— 299 249— 251 Vermeſſung der Gefaͤße auf trockenem Wege.— Anleitung dazu.— Neiſchs und Winklers Tabeilen fuͤr trockene Vermeſſung.— Meß⸗ band zur Ermittelung des Rauminhaltes der Gefaͤße, Fig. 40.... Vermeſſungsverhandlungen, deren Aufnahme. — Deren Inhalt.— Verpflichtung fuͤr die Richtigkeit der, in den Vermeſſungsver⸗ bandlungen aufgenommenen Reſultate.— Nachvermeſſungen der Gefaͤße, wann und durch wen ſolche geſchehen.— Wiederholte Vermeſſung veraͤnderter Gefaͤße.— Ab⸗ ſichtliche Veraͤnderung der Gefaͤße, was dar⸗ unter begriffen wird.— Zufaͤllige Veraͤn⸗ derungen....... Bezeichnung der Geraͤthe und der Gefaͤße ab⸗ ſeiten des Steuerpflichtigen.— Erneuerung dieſer Bezeichnung.— Amtliche Bezeich⸗ nung der Betriebs⸗Geraͤthe, abſeiten der Steuerbehörde ʒy..„. 313— 313 263
Dritter Abſchnitt.— Deklaration des Betriebes.
Anfang des Brennerei⸗Betriebes.— Anferti⸗ gung der Deklaration, von wem ſolche be⸗ wirkt wird.— Betriebs⸗Deklaration, was ſolche entbalten muß.= Formularien.— Doppelte Ausfertigung der Deklarationen. = Zeitpunkt der Abgabe der Deklarationen, vor Beginn des Betriebes.— Ausnah⸗ men.— Amtliche Vollziehung der Betriebs⸗ Deklarationen, abſeiten der Hebeſtelle.— Zeitpunkt binnen welchem die Ruͤckgabe der amtlich feſtgeſtellten Betriebs⸗Deklarationen erfolgen muß.— Ausfuͤhrung des Betrie⸗ bes nach Inhalt der Deklaration. Folgen der Abweichung davon.— Abeaͤnderungen des Betriebes gegen den Inhalt der Deklara⸗ tion.— Gaͤhrungs⸗Perioden, Wechſel der⸗ felben in den Betriebs⸗Deklarationen eines Monats.— Betriebsmaterialien, deren un⸗ beſchraͤnkte Benutzung.— Deklaration der Betriebsmaterialien nach Maaß oder Ge⸗ wicht.— Reduktions⸗Tabelle des Maaßes in Gewichk. ⸗...... 316— 329 264— 275
300— 303 232— 239
306— 312 259— 263
—
n
222


