Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1834) Vorlesungen für Pferde-Liebhaber. [Hauptbd.]
Entstehung
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des Thiers verursachen kann. Es ist alsdann oft schwer zu entscheiden, beson- ders für in der Anatomie wenig geübte Viehschauer und Schmide, ob diese Veränderungen alt oder erst neu entstanden seyen; gar häufig wird das Thier ohne diese Rücksicht für lungenfaul, lungenhart, wassersüchtig u. s. W. erklärt, und selbst Veränderungen, welche erst nach dem Tode in dem Cadaver einge- treten sind, aus Unkenntniss hieher bezogen.(Vergl. das in der vorhergehenden Vorlesung über Herzschlachtigkeit Gesagte.) Wenn daheraltes Lungenleiden bei den Pferden als Haupt-Mangel angenommen werden sollte, so inüsste, um den Verkäufer gehörig zu sichern, dem Käufer der Beweis auferlegt werden,

dass er durch den Gebrauch und die Behandlung des Thiers keine auffallende Veranlassung zu der entstandenen Lungen-Entzündung gegeben, auch während der Krankheit sich keiner Vernachlässigung schuldig gemacht habe.

Veraltetes Hinken(boilerie. de Licue mal) gilt in einem Theile Frank- reichs und Italiens als Haupt-Mangel. Pferde, die schulter- oder buglahm waren, Ueberbeine, Spat u. dgl. haben, oder an alten Hufschäden litten, hinken später hauptsächlich wenn sie aus der Ruhe in Bewegung übergehen; nachdem sie einige hundert Schritte gegangen(warm geworden) sind, vermindert sich das Hinken, und kann für den Käufer leicht unmerkbar werden, besonders wenn der Boden nachgebend ist. Die Pferdehändler pflegen solche, mit alter Lah- mung behaftete Pferde tüchtig herumzutummeln, ehe sie sie auf den Markt bringen, sie dort nie ruhig stehen, und beim Vorzeigen sie nicht in einem regelmässigen Gang gehen zu lassen. Wo diess nicht hinreicht, das Hinken zu verbergen, machen sie eine Verletzung an den kranken Fuss, und behaupten, das Thier hinke weil es sich getreten habe, oder geschlagen worden sey u. s. w. Ein weiterer Kunstgriff ist, dem lahmgehenden Thier schlechtes Beschläg zu geben, damit der Käufer genöthigt ist, es bald neu beschlagen zu lassen; wenn er alsdann das Hinken bemerkt, so behauptet der Händler, dass es vom Be- schlag herrühre, und ihn nichts angehe; er kann auch für sich auführen, dass Ueberbeine, Spat u. dgl. sichtbar seyen, allein man muss bemerken, dass man wohl die Absicht haben kann, ein Pferd mit Ueberbein oder sonstiger Exostose zu kaufen, desswegen aber doch kein hinkendes will, denn nicht jedes Ueber- bein macht hinken. Dagegen tritt auch hier der Fall ein, dass der Käufer schuld an dem Hinken- des Thiers seyn kann; eine einzige ungeschickte Wen- dung, schnelles Anhalten u. s. w. kann eine Verrenkung, Buglâhme u. dgl. anlassen, wofür der Verkäufer nicht Gewährschaft leisten kann.

Bei der Untersuchung solcher Thiere muss man zuerst den Sitz des Lei- dens auszumitteln suchen, ferner ob es beim Gebrauch ab- oder zunimmt, ob noch Hitze, Anschwellung oder andere Zeichen neueren Erkrankens zugegen sind, oder ob sich nicht Spuren früherer Einwirkung durch Haarseile, scharfe Salben, Brennen u dgl. finden lassen, ob der Verkäufer beim Handel besondere Vorsicht gebraucht hat, den leidenden Theil zu schonen u. s. w. Hiedurc

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