Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1834) Vorlesungen für Pferde-Liebhaber. [Hauptbd.]
Entstehung
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Sechsunddreissigste Vorlesu n g.

Fortsetzung Formale der Behandlung einer Streitsache.

Ausser den bis jetzt näher betrachteten Krankheiten gelten noch einige am dere, in verschiedenen Ländern mit mehr oder weniger Recht als Hauptmängel. So berechtigt

Die Stätigkeit(tettig, animal rétif, restiveness, oF a skittish horse) in Sachsen, Preussen, Oestereich und a. m., zur Zurückgabe des Pferds; sie ist mehr eine Untugend als eine Krankheit, allein es liegt ihr vielleicht doch manch- mal eine krankhafte Störung des Nerven-Systems zu Grunde, welche das Thier veranlasst, sich widerspenstig zu zeigen, und zwar in solchem Grade, dass es nicht allein fast unbrauchbar, sondern selbst sein Gebrauch gefährlich werden kann(vergl. pag. 207). Man hat Beispiele genug, dass Pferdehändler durch Ge- schicklichkeit in der Behandlung solcher Thiere, durch Furcht, die sie ihnen einflössen, besondere Hülfsmittel beim Aufzaumen, Einschirren u. s. W. es dahin bringen, dass ein statiges Pferd sich Stunden- und selbst Tagelang ruhig ver- hält und seine Unart verbirgt; kaum aber hat es der Käufer in seinen Händen, so zeigt es sich widersetzlich, geht rückwärts statt vorwärts, wirft sich rechts und links, steigt und schlägt aus, geht durch und beschädigt leicht Menschen und Thiere, die in seine Nähe kommen. Ein solches Thier entspricht ohne Zweifel der Absicht des Käufers nicht; er ist somit im Nachtheil, denn(ohne es löngere Zeit auf Probe zu nehmen) war er nicht im Stande den Fehler zu entdecken. Es ist daher billig, dass der unredliche Verkäufer das Thier zurück- nehme, allein da es nicht unmöglich ist, dass in kurzer Zeit ein vorher ruhiges Pferd noch mehr aber ein in geringem Grade widerspenstiges, aber wohl noch brauch- bares Thier, durch fehlerhafte Behandlung bei dem Käufer(mit oder ohne böse Absicht), so verdorben werden kann, dass es sich nun als stätig zeigt, so darf die Gewährzeit für diesen Hauptmangel nicht über etliche Tage angesetzt wer-

den, wenn nicht der Verkäufer möglicherweise in bedeutenden Nachtheil soll 33 ³ 4