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XXVIII zu bearbeiten; ſie gaben ihm auch wohl noch etwas Beſtimm⸗ tes an Getreide und andern Fruͤchten.
An andere Orte ſetzte der Landesherr ausgezeichnete Maͤn⸗ ner des Ritterſtandes hin, auf die er ſich verlaſſen konnte, und denen er es zur Pflicht machte, auf Ordnung zu halten. Ihre Einkuͤnfte oder Belohnung fuͤr treu geleiſtete Dienſte wies er ihnen theils in Land an, welches die Ackerleute mit bearbeiteten, theils mußten dieſe ihnen ebenfalls noch andere Abgaben entrichten.
Der Bauer oder Landmann war erfreut, daß er zur Si⸗ cherheit ſeines Lebens gelangte und ſeinen Acker bauen konn— te, ohne zu fuͤrchten, daß ihm ſeiner Haͤnde Arbeit und Lohn mit Gewalt genommen werde. Er unterwarf ſich alſo gern den Befehlen ſeines Beſchuͤtzers, und gab und that fuͤr ihn, was er nur konnte. Und ſo entſtand allmaͤhlig das Verhaͤltniß zwiſchen Gutsherren und Baueru, die Einrichtung der Hofe⸗ dienſte und der Abgaben der Bauern an die Rittergutsbe⸗ ſitzer.
Eine lange Zeit hindurch war dafuͤr auch der Edelmann allein Soldat. Nach Erfindung des Schießpulvers und des Feuergewehrs wurde aber eine andere Art Krieg zu fuͤhren eingefuͤhrt, und der Ritterſtand allein war zur Vertheidigung des Landes nicht mehr zureichend. Die Buͤrger und Bauern mußten auch mit in den Krieg ziehen, ſo wie uͤberhaupt alle Landesherren viel groͤßere Armeen zu unterhalten anfingen, als ehemals.
Zur Unterhaltung dieſer Armeen und mancher andern Einrichtungen wurden die Abgaben in allen Laͤndern ſehr ver⸗
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