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Bericht über die am 27sten Januar 1843 in der Aula der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin stattgefundene Versammlung von Landwirthen und Thierärzten : behufs Austausches der Erfahrungen und Ansichten über die Ansteckungsfähigkeit und Gelegenheits-Ursachen der Lungenseuche des Rindviehes
Entstehung
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Weide ging, woraus erhellt, daß diejenigen Stücke, welche ein Krank⸗ ſein verriethen, nur ſucceſſive aus der Heerde zurückbehalten wurden. Das hieſige Gut hat das Weiderecht in idem Königl. Potsdamer Forſt, auf einem, meiſt hohen Terrain, welches noch mit einigen, wenn gleich nicht ſehr bedeutenden Thälern durchſchnitten iſt. Hiervon iſt der dem Gute zunächſt gelegene Forſttheil privative Hütung des Guts; eine zweite Koppelhütung mit der Dorfſchaft Bergholz; eine dritte Koppelhütung mit der Dorfſchaft Neu⸗Langerwiſch und eine vierte Kop⸗ pelhütung mit dem Gute und einigen Coloniſten zu Caputh.

Da nun dieſe Viehheerden vermöge der Hütungs⸗Verhältniſſe bald hier bald dort ſtets in unmittelbare Berührung kamen, ſo will mir doch ſcheinen, daß wenn die Anſteckungsfähigkeit in ſolchem Grade vorhanden wäre, wie ſie bisher gedacht worden und noch gedacht wird, auch jene drei Ortſchaften von der Lungenſeuche des Rindviehes hät⸗ ten heimgeſucht werden müſſen, was aber nicht der Fall war.

Es liegt nicht in meiner Abſicht, die Anordnungen der Behörden tadeln zu wollen; die Wirkungen derſelben aber, in Betreff des vor⸗ liegenden Gegenſtandes, etwas näher zu beurtheilen, ſcheint mir hier am rechten Ort zu ſein.

Sobald dieſelben Kunde erhalten, daß das Rindvieh eines Orts von der Lungenſeuche befallen worden ſei, wird wegen der angenom⸗ menen Anſteckungsfähigkeit derſelben, in Betreff des Rindviehes und Futters, die Sperre über dieſen Ort verhängt.

Angenommen nun, der Krankheit wohne die Eigenſchaft der An⸗ ſteckungsfähigheit auf Vieh und Futter bei, ſo dürfte doch wohl noch keinesweges mit voller Gewißheit erwieſen ſein, daß das Anſteckungs⸗ gift nicht auch noch durch andere Gegenſtände und durch Menſchen ſollte weiter verbreitet werden können, und daher würde eine ſolche Maaßnahme noch nicht als genügend erſcheinen.

Wäre die angenommene Anſteckungsfähigkeit wirklich vorhanden, ſo müßte ein von der Lungenſeuche befallener Ort nie wieder davon befreit werden, bis nicht auch der letzte Futterhalm vernichtet worden wäre, denn den vorhandenen Futtervorrath auch nur als Streu be⸗ nutzen zu wollen, würde ja nicht minder gefährlich ſein, weil der da mit genährte und geſtreuete Viehſtand von demſelben wieder ange⸗ ſteckt, dieſer aber die Anſteckung der neuen Futtervorräthe herbeiführen, und auf dieſe Weiſe ſich die Krankheit bis ins Unendliche verlän⸗ gern würde.

Die Vernichtung des Futters erfolgt indeß nicht, der Beſittzer