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Bericht über die am 27sten Januar 1843 in der Aula der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin stattgefundene Versammlung von Landwirthen und Thierärzten : behufs Austausches der Erfahrungen und Ansichten über die Ansteckungsfähigkeit und Gelegenheits-Ursachen der Lungenseuche des Rindviehes
Entstehung
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hieſigen Verſuche betrifft: ſo muß ich beſtreiten, daß von den acht Thieren auch nur eines wirklich an der Lungenſeuche ge litten hat, denn bei keinem derſelben ſind die charakteriſtiſchen Erſcheinungen derſelben hervorgetreten. Die früheren Verſuche von Dieterichs und Giesker haben ein gleiches Reſultat ge⸗ geben, und es ſcheint mir daher, daß kein Grund vorhanden ſei, zur Vermeidung der Weiterverbreitung der Krankheit drük⸗ kende Maßregeln in Anwendung zu bringen.

Amtsrath Koppe: Die Sachverſtändigen ſtreiten hier über das Prinzip, und dieſer Streit wird uns ſchwerlich weiter führen. Sie wollen wohl erwägen, daß wir Landwirthe es ſind, welchen die Lungenſeuche ſo großen Schaden zufügt, und daß die Thierärzte ſie nicht zu heilen vermögen. Es iſt gewiß gut, die Verſuche noch zu vervielfältigen, aber ich kann es nicht billigen, daß man unſere bisherigen Verſuche ſo wenig würdigt. Bei denſelben iſt es uns um Ermittelung der Wahrheit zu thun geweſen, denn unſere Anſichten von der Sache waren keinesweges übereinſtimmend, ſondern abweichende, wie ſie ſich in der heutigen Verſammlung ausſprachen. Warum ſollen wir aber nicht gebührend die Verdienſte deſſen anerkennen, der ſich mit raſtloſem Eifer und großer Aufopferung von Zeit der Lei⸗ tung der Verſuche unterzogen hat? Schon, um die Unzweck⸗ mäßigkeit der drückenden Polizeimaaßregeln darzuthun, war es zu wünſchen, daß die Verſuche gemacht würden. Ich führe dazu nur ein Beiſpiel an: Wenn auf einem einzelnen Gehöft eines Dorfes die Lungenſeuche ausbricht, iſt es da nöthig, den ganzen Ort zu ſperren? Dies iſt nur ein Fall von den vie len, welche die Nothwendigkeit darthun, daß die Geſetze mit der Praxis in Uebereinſtimmung gebracht werden müſſen.

Geh. Medizinalrath Auguſtin: Es werden von den be⸗ treffenden Behörden, nach Maßgabe der obwaltenden Umſtände, häufig Ausnahmen gemacht, ſtatt ganzer Oerter nur einzelne Gehöfte geſperrt. Contraventionen geſchehen gegen alle Geſetze; deshalb kann man ſie nicht aufheben.

Geh. Medizinalrath Albers: Die Geſetzgebung iſt, wie geſagt, eine veraltete, hier aber nicht der Ort, über ſie zu verhandeln.