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rend ſie in dem einen Kreiſe mit Nachſicht gehandhabt werden, ſind ſie in dem anderen drückend ſtrenge.
Der Präſident wiederholte hier die Bemerkung, daß
eine Discuſſion über die Angemeſſenheit der beſtehenden ſani⸗ tätspolizeilichen Geſetze nicht in dem Zwecke der heutigen Ver⸗ ſammlung liegen könne. Geh. Medizinal⸗Rath Albers: Hier ſpeciell auf den Punkt der Geſetzgebung einzugehen, iſt nicht an Ort und Zeit. Einer⸗ ſeits iſt es Faktum: daß die Geſetzgebung 40 Jahre alt iſt, alſo für die Gegenwart des wiſſenſchaftlichen Fundamentes ent⸗ behrt; andererſeits können wir aber auch nicht wiſſen, ob nicht bereits von der Behörde Materialien geſammelt werden, um die ſanitäts⸗polizeilichen Vorſchriften über die Lungenſeuche des Rindviehes zu reformiren.
Erlauben Sie mir nur, in Bezug auf den Vortrag des geehrten Redners vor mir, hinzuzufügen: daß wir eine abſolut anſteckende Krankheit in der Natur überhaupt nicht haben.
Kreisphyſikus Dr. Schmidt: Jedenfalls wird der Staat ſich der Beobachtung der Krankheit nicht entziehen können. Es ſteht noch keinesweges feſt, ob das Fleiſch von lungenſüch⸗ tigen Thieren nicht unter Umſtänden ſchädlich werden könne. Was ſoll man dazu ſagen, wenn man von Schlächtern ver⸗ nimmt:„Könnten wir nicht noch mit dem lungenkranken Viehe etwas verdienen, ſo ginge es uns herzlich ſchlecht!“ Auf ſol⸗ che Weiſe erhalten jedenfalls die Conſumenten, die bei freier Wahl gewiß nicht zum Ankauf des Fleiſches von lungenkranken Thieren, ſich entſchließen würden, daſſelbe, ohne es zu kennen und erſtehen ſelbiges alſo in der guten Meinung, es rühre von geſundem Viehe her, ſie werden demnach geradezu und im ju⸗ ridiſchen Sinne betrogen.
Dr. Kuers: Der Angabe des Hrn. Prof. Hertwig, daß beim Impfen der Schafpocken 5— 63 der Heerde unange⸗ ſteckt bleiben, muß ich auf den Grund von Impfungen an wohl 50 bis 60,000 Thiere während der Jahre 1826 und 1827, bei ſtattgefundener Inoculation am Schwanze, wider⸗ ſprechen; nicht 1 pCt. blieb unangeſteckt.— Was aber die
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