oͤren kkeit, eiche men⸗ eißen aͤuſer wenn der ehen nicht
von heißt euten oder
jede Landwirthſchaft a farm; Landwirthſchaft treiben
to farm, und jeden Landwirth a Farmer, wenn er. auch erblicher Eigenthuͤmer von großen Beſitzungen
iſt, wovon er einen Theil ſelbſt adminiſtrirt.
Deren giebt es aber ſehr viele. Denn alle
große Beſitzungen ſind in mehrere einzelne Farms zertheilt, die nach ihrer Groͤße mit den gehoͤrigen Gebaͤuden verſehen ſind. Ihre Groͤße iſt ſehr ver⸗ ſchieden: man hat ſie zu zwanzig Aeres und zu
mehreren Tauſenden. Letztere ſind aber nur in min⸗
der eultivirten Gegenden, wo noch große uneinge⸗ hegte Weide⸗Gaͤnge ſind, und uͤberhaupt ſelten. Die meiſten Farms ſind von 200 bis 800 Acres.
Dieſe Farms werden entweder auf eine Pacht⸗ zeit von vierzehn bis funfzig Jahren, oder auf Le⸗ benszeit ausgethan; oder aber es ſteht in der Will⸗ kuͤhr des Gutsherrn, und des Paͤchters, ſich zu kuͤn⸗ digen, wann ſie wollen. Wo letztere Einrichtung
iſt, wird indeſſen von Seiten des Eigenthuͤmers,
ohne ganz beſondre Urſachen, nicht leicht Gebrauch
davon gemacht. Es geſchiehet wol, daß der Eigen⸗
thuͤmer, nach Verhaͤltniß mit den ſteigenden Preiſen der Dinge, die Pacht etwas zu erhoͤhen ſtrebt; aber die alten Paͤchter ſucht er doch vor allen andern bey⸗ zubehalten. In verſchiedenen Gegenden ſiehet der Paͤchter ſeinen Hof als erb⸗ und eigenthuͤmlich an. Er vererbet ihn auf ſeine Kinder, vermacht ihn, ja verkauft ihn ſogar; freylich mit Einwilligung des
Gutsherrn, der dieſe aber ſelten verſagt. ft hat


