füllen müssen, um sie dem Pfluge zugänglich zu machen. Hierbei war nichts weiter
zu beobachten, als die tragbare Erde auf die Oberfläche, das heiſst, in den Bereich
des Pflanzenreichs zu bringen.
Ahbhschnitt III.
Der Wirthschaftshof, die Gebäude u. s. W.
1-*
Die Vortheile, die aus dem Anlegen des Wirthschaftshofes in der Mitte der Be- sitzung entspringen, sind so einleuchtend, daſs man nichts weiter darüber zu sagen 1 nöthig hat.
Der Hof muſs entweder auf der Ebene liegen, oder auch, wie es hier der Fall ist, auf einer sanft geneigten Fläche. Die Pächterwohnung*) kann an einem Abhange, und so nahe am Wirthschaftshofe angebracht seyn, daſs man die volle Aussicht darauf hat; jedoch auch in solcher Entfernung, und so mannichfaltige Aussichten beherrschend, daſs der Pächter auf seine Wirthschaft, nicht aus Zwang, sondern aus freier Wahl, blik- V ken kann, und daſs er nicht fortwährend den Einwirkungen der groben wirthschaft- lichen Vorrichtungen auf seine Gesichts- und Geruchsorgane ausgesetzt ist. Kann dieſs Haus so angelegt werden, daſs auſser der Aussicht nach dem Wirthschaftshofe, aus des- V ten Fenstern, dem Garten oder einem nah am Hause belegenen Fleck, die ganze Be- V sitzung, oder wenigstens der gröſste Theil derselben mit einem Blick übersehen werden kann, und ist dabei die Wohnung bequem gelegen, so genügt es allen Anforderungen. Die Ansichten, auf der Kpftr. I. befindlich, zeigen wie vollständig dieses Ideal in Tew V Lodge erreicht worden ist; in der That giebt es wenig gleich günstige Lagen und viel- V leicht keine die vorzüglicher genannt zu werden verdient.
[Einrichtung.] Bei der allgemeinen Einrichtung des Wirthschaftshofes kommt es V hauptsãchlich darauf an: ob man über das flieſsende Wasser unbeschränkt verfügen darf; und in diesem Fall ist die Scheune mit der Dreschmaschine so anzulegen, daſs diese vom Wasser getrieben werden kann. Demnächst muſs die Möglichkeit berücksichtigt werden, den Feimenhof in der Nähe der Scheune anzubringen*), jedoch so, daſs er die Wirthschafts- gebäude nicht berührt. Dem zunächst sind sämmtliche Viehställe an einander, und der
Scheune so nahe als möglich zu bringen, um die Versorgung mit Stroh, Spreu und Ge-
*) Man wird aus dem Folgenden ersehen, daſs man sich unter Pachterwohnung hier nicht das denken müsse, was
man gréſstentheils in Deutschland so nennt. Es ist vielmehr das herrschaftliche Haus auf unsern Gütern, das sogenannte Schlofs. Die Verwalterwohnung ist für sich. Es erregt bei manchem deutschen Leser Miſsverständ- niſs und Befremdung, wenn man Farmer und Farm durch Pachter und Pachtung übersetzt. Jeder Gutsbesitzer,
V. 3 der auf seinem Gute wohnt, und wenigstens einen Theil davon auf eigne Rechnung bewirthschaftei, heiſst Farmer, Th.
**⁴) Man erinnere sich, daſs die Engländer in der Regel zur Aufbewahrung des Getreides gar keine Scheunen haben,
sondern blofs zum Abdreschen. Th.
4
—““


