Druckschrift 
Die Forstwirthschaft nach rein praktischer Ansicht : so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muss, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten ; ein integrirender Theil der allgemeinen Encyklopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der Deutschen ; mit einer Kupfertafel / dargest. von W. Pfeil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

im Noybt.

Kheginnt, die nuß, daß man hahen ſpäter Ar reif, do

nſäoben, da s Wißtannen⸗ gt, denn man Ranzungen der ern wanden leb⸗ Aulh ünnen chon im nraus

d ſelbſt das Un⸗ 4 man für ginterlager auf⸗ ter des kleinen aufgeſucht und Vertilgung der ſt fortzuſehen. ſen haben, daß irken, und der iahr tief umge⸗ den Puppen zu

das Wild zu ht aufſucht. lten Graben iſt Beſſerung der Die Uferbau⸗ welche nicht in den Stand and aushalten

ant, die Nutz⸗ die Nuholz⸗ in dieſen Ro⸗ h viele Käufer holz, weßhalh ſtt geht in die cht wird, und thige zu beran⸗ et beendigt wa⸗ ie Ablagen und erarbeiten been⸗

Forſtwirthſchaft.

Zwoͤlfter Abſchnitt.

Grundſaͤtze zur Anordnung und Controlle der Ver⸗ 34 waltung.

So wenig eine Privatforſtwirthſchaft nach dem Muſter des Forſtweſens eines großen Staates geordnet werden kann, eben ſo wenig kann die Verwaltung betraͤchtlicher Forſten, zu großen Herrſchaften gehörig, mit derſelben Einfachheit geführt werden, welche bey kleinen Gutsforſten von wenig hundert Morgen zu empfehlen iſt. Selbſt die Art des Betriebes, die Holzgartung, machen dabey Abanderungen nörhig da ein gewöhnlicher Nie⸗ derwaldbetrieb weniger Kenntniſſe und weniger Controlle erfox⸗ dert, als ein Hochwald, der ſchwieriger zu verjüngen iſt, und in dem eine ſtarke Ausnutzung von Nutzholz Statt findet.

Die erſte Sorge jedes Forſtbeſitzers bleibt aber immer, dar⸗ auf zu ſehen, daß er redliche, treue, thätige, binreichend un⸗ terrichtete Beamte erhält. Jede Verwaltung iſſt ſchlecht, in der ein ſchlechtes Perſonale iſt; jede iſt gut, in der dieſes vollkom⸗ men ſene Schuldigkeit thut und thun kann. Als Mittel, dieß zu erhalten, muß man bezeichnen:

1) daß, wo möglich, nur Leute angeſtellt werden, deren Betra⸗ gen und Charakter man genau kennt, und welche durch ihr bisher geführtes Leben Burgſchaft für ihr künftiges geben;

2) daß dieſe ſo beſoldet werden, daß es ihnen möglich iſt, treu und ehrlich zu dienen, daß ſie auch hoffen können, bey ei⸗ ner guten Aufführung, ſo lange ſie leben, ihren ſichern Un⸗ terhalt zu haben.

In Hinſicht der erſten Bedingung iſt das Zuziehen der Leute mehr zu empfehlen, als das Verſchreiben und Her⸗ beyziehen von Fremden. Die Einheimiſchen kennen ſchon die Landesart, machen in der Regel weniger Anſprüche, als die Fremden, und glaubt man mebr Kenntniſſe fordern zu müſſen, als man bey erſtern findet, ſo iſt es beſſer, dieſelben zu veran⸗ laſſen, ſie ſich zu erwerben, als deßhalb Auswärtige herbeyzu⸗ 31*