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Die Forstwirthschaft nach rein praktischer Ansicht : so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muss, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten ; ein integrirender Theil der allgemeinen Encyklopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der Deutschen ; mit einer Kupfertafel / dargest. von W. Pfeil
Entstehung
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Forſtwirthſchaft.

Eilfter Abſchnitt. Die Waldwerthberechnung.

Wenn man aus einem Walde nur einen gleichbleibenden nachhaltigen Ertrag ziehen will, ſo ergiebt ſich aus der daraus zu erwartenden Nettoxente und dem anzunehmenden Zinsfuß der Capitalwerth deſſelben. Die gewöhnliche Taxation behufs der Ermittelung des nachbaltigen Einkommens, mit Beachtung der Geldeinnahme und Ausgabe, iſt alſo dann auch die zur Be⸗ rechnung des Capitalwerths. Forſte, welche zu Gütern gehören, ſind in der Regel ſo abzuſchätzen, da dabey ſtets die Idee zum Grunde liegt oder doch liegen ſollte, eine nachbaltige Wirth⸗ ſchaft darin zu treiben. Nur wenn ſie unverbältnißmäßig viel altes haubares Holz haben, was mit Vortheil ſchnell verſilbert werden kann, verdient dieß Beachtung, weil dieſe aufgeſparten Vorräthe, beſonders über den nach ihrer Wegnahme noch blei⸗ benden jährlichen Ertrag, bezahlt werden können. Wir werden dieſe Art der Waldwerthberechnung bloß nach der Anſicht be⸗ handelidaß dabey gezeigt wird, wie man raſch einen gutacht⸗ ichen Ueberſchlag des Ertrags eines zu. kaufenden Forſtes macht, da dem Käufer in der Regel die Gelegenheit mangelt, durch eine genaue Unterſuchung deſſelben ſich eine vollſtändig belegte Er⸗ tragsberechnung zu verſchaffen...

Ein nicht ſelten vorkommender Fall iſt, daß junge, noch nicht benutzbare Beſtände gekauft werden, von denen, bey gänz⸗ lichem Mangel an haubarem Holze, noch kein Ertraz erhoden werden kann, ſelbſt mit Holz noch gar nicht in Anbau gebrachte Blößen ihrem Werthe nach berechnet werden müſſen. Eben ſo kann auch vorkommen, daß Diſtricte, bloß mit haubarem Holze beſtanden, verkauft werden, entweder indem der Forſteizenthümer den Boden behält, oder zur Holzzucht oder zu landwirthſchaft⸗ licher Benutzung mit veräußert.