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10. Abſchn. Die Forſttaration. 4(519)
periodiſche Abtheilung zuſammenlegen kann. Da es unvermeid⸗ lich iſt, in jedem vereinzelt liegenden Forſtorte die Schläge zu⸗ ſammenzulegen, ſo kann der eine 3, der andere 5, ein dritter
6 Schlaͤge u. ſ. w. enthalten, was auch in dieſem Falle weiter keine Störung im Betriebe verurſacht, oder die Ueberſicht der Wirthſchaft gefährdet...
Die Abſchätzung des Niederwaldes kann nur nach dem bis⸗ herigen Ertrage deſſelben erfolgen, wenn ſich weder der Wuchs, noch die Dichtigkeit des Holzbeſtandes geändert hat, zu welchem Ende man die nöthigen Extracte aus den ältern Rechnungen an⸗ fertigt. Hat ſich der Beſtand des Unter⸗ oder Oberholzes we⸗ ſentlich geändert, ſo beurtheilt man ſeinen Ertrag durch Verglei⸗ chung desjenigen von abgeholzten oder abzuholzenden Flächen, die gleich oder ähnlich beſtanden ſind. Z. B. der Diſtrict Nr. 15, welcher vor 2 Jahren abgeholzt wurde, hatte etwa einen Beſtand wie der Diſtrict Nr. 1. ihn wahrſcheinlich bey dem Abtriebe ha⸗ ben wird, ſo dient der bekannt gewordene Ertrag pro Morgen in Nr. 15. auch zum Maaßſtabe bey der Berechnung desjenigen unter Nr. 1. Oder Nr. 15. war dem Urtheile derer, die ihn ge⸗ nau gekannt haben, um oder; ſchlechter oder beſſer, ſo wird auch dem gemäß die Berechnung angelegt.— Dieß giebt allerdings nur annähernde Reſultate; aber andere ſind auch gar nicht bey der Schätzung des Unterholzes zu erhalten, da es un⸗ möglich iſt, alle Ausſchläge und Lohden auszuzählen und dann den davon zu erwartenden Zuwachs zu berechnen.
„Daraus wird ſich auch ergeben, daß es noch viel weniger möglich iſt, den Ertrag der Schläge an Unterholz für ſpäterr Umtriede berechnen zu wollen, wenn vorauszuſetzen iſt, daß ihr
anzer Beſtand ſich ändern wird. Es kann nichts ſeyn, als eine ehr willkührliche, auf gar nichts materielles gegründete Voraus⸗ ſetzung, wenn man den Ertrag von Holzbeſtaͤnden angeben will, welche noch gar nicht vorhanden ſind, ſondern die erſt in 20, 30 u. ſ. w. Jahren erzogen werden ſollen.
Die im Niederwalde abgeſchätzte Holzmaſſe wird in Cubikfuß für jeden Diſtrict ausgeworfen, indem man nach dem Gewichte die feſte Maſſe des angenommenen Reisholzes u. ſ. w. ermittelt.
Die Abſchätzung des Stammholzes muß, ſobald einige Ge⸗ nauigkeit verlangt wird, durch ſpecielle Auszählung und Abſchä⸗ tzung der ältern Bäume geſchehen. Bey dem ungleichen Stande derſelben, der ſehr verſchiedenen Größe, läßt ſich weder diejenige durch Probeflächen, noch die Auszählung nach Modellſtämmen anwenden. Die Laßreiſer und Oberſtänder dagegen können gut⸗ achtlich nach der durchſchnittlichen Stückzahl pro Morgen ange⸗ ſprochen werden.
Nachdem beſtimmt worden iſt, wie lange das ſämmtliche vorhandene Baumholz ausreichen ſoll, oder was als gleichbe⸗ deutend angeſehen werden kann, in welcher Zeit es conſumirt werden ſoll, wird
a) feſtgeſetzt, in welcher Zeit das nach ſeinem Maſſengehalte
abgeſchätzte ſtarke Holz, zum Abtriebe kommen wird. Für
dieſe Zeit wird der Zuwachs deſſelben, nach ſeiner progreſ⸗ ſionsmäßigen Verminderung, zur vorhandenen Holzmaſſe hin⸗ zugerechnet.


