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Forſtwirthſchaft. (518)
Ertrags jeder Beſtandsfigur gemacht werden; wir wollen jedoch, da ſie mit der Vermeſſung in der Regel verbunden wird, das Nöthige deßhalb gleich hier bemerken.. 3 Man hat im Mittelwalde zwey verſchiedene Umtriebe, wo⸗
von der eine die Zeit umfaßt, in welcher das Unterholz ſämmt⸗ lich abgetrieben wird, der andere diejenige, worin alles vorhan⸗ dene Baumholz, vielleicht mit Ausſchluß einiger zu ganz extra⸗ ordinär ſtarken Hölzern zu erziehenden Stämme, zur⸗Abnutzun kommt. Wenn der Beſtand eines Waldes ſich nicht weſentlich ändern wird, wenn das Unterholz als voll beſtanden, das Ver⸗ Hältrriß des Oberholzes zu ihm als bleibend angenommen wer⸗ en kann, ſo daß für die ganze Zeit, die man mit der Abräu⸗ mung des ganzen vorhandenen Oberholzes zubringt, bey jedes⸗ maligem Hiebe eines Schlages immer ein und derſelbe Ertrag davon zu erwarten iſt, ſo kann die Abtheilung der Schläge oder Perioden auch für die ganze Zeit des Umtriebes im Baumholz wiolgen. Wenn jedoch erſt ein paſſender Beſtand hergeſtellt wer⸗ den ſoll, wo das fehlende Unterholz noch zu erziehen iſt, wo der Baumholzbeſtand 3 und deßhalb in ungleicher Menge bey den auf einander fol⸗ genden Abtrieben des Unterholzes weggenommen wird, da kann die Abtheilung der Schläge nur für den erſten Umtrieb im Unterholze erfolgen, und muß bey den ſpätern immer wieder be⸗ richtigt werden. Es liegt dieſer Eintheilung in Schläge, oder 3— 5— 6 u. ſ. w. Schläge umfaſſenden Perioden immer die Idee zum Grunde, daß das jährliche Etatsquantum, indem die pro⸗ zectirte Wirthſchaftsordnung befolgt wird, auf der ab etheilten Fläche gehauen werden kann. Wenn aber dieſe zu ver chiedenen Zeiten, wenn der Schlag hinkommt, bald mehr, bald weniger Holzertrag giebt, ſo kann ſie natürlich für ein beſtimmtes Holz⸗ guantum nicht immer von ein und derſ ben Größe bleiben.
4 b man die Eintheilung in Schläge oder Perioden, deren jede mehrere Schläͤge umfaßt, macht, hängt von verſchiedenen Umſtanden ab. Wo das Unterholz im kurzen Umtriebe als Buſchholz benutzt wird, zieht man in der Regel die Eintheilung in Jabresſchläge vor. Wo jedoch ein langer Umtrieb im Unter⸗ holze iſt, der gewöhnlich bey ſchlechtem Stockausſchlage eine Ergänzung der Mutterſtöcke durch Beſamung erfordert und deß⸗ halb eine Wirthſchaft, ahnlich den Beſamungsſchlägen im Hoch⸗ walde, nöthig macht, iſt es beſſer, nur 3— 4 bis 5 Schläge zuſammengefaßt abzutheilen. Es richtet ſich die Zahl theils nach den Jahren des Umtriebes im Unterholze, indem jede pe⸗ riodiſche Abtheilung gern gleichviel Jahre enthält, theils nach der Art der Wirthſchaft, die zu führen iſt. Bey 20jährigem Um⸗ triebe kann man 4 Schläge zuſammenfaſſen, bey 25jaͤhrigem 5, u. ſ. w. In Birken genuͤgt es, wenn man 3— 4 Schläge zu⸗ ſammengelegt hat, indem man nach 3— 4 Jahren in der Regel die ſtehen gelaffenen Samenbäume wird nachhauen können und müſſen; in Buchen, wo die Samenjahre nicht ſo oft eintreten, wo die Pflanzen mehr und länger Schatten bedürfen und ertra⸗ en, kann man veranlaßt ſeyn, 6 und7 Schläge zuſammenzu⸗ egen.— Außerdem hat noch bey nicht zuſammenliegenden For⸗ ſten die Größe der einzelnen Diſtricte darauf Einfluß. Dieſe verurſacht auch häufig, daß man nicht gleichviel Schläge in eine
vermehrt oder vermindert werden muß,
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