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Die Forstwirthschaft nach rein praktischer Ansicht : so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muss, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten ; ein integrirender Theil der allgemeinen Encyklopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der Deutschen ; mit einer Kupfertafel / dargest. von W. Pfeil
Entstehung
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(517) welcher oben der berechnete Ertrag deſſelben an Durchforſtung und Abtrieb geſetzt wird, damit man auf den erſten Blick ſieht, was er geben ſoll. Darunter wird aller Einſchlag jeder Art, ſelbſt bey dem Abſchluſſe des Jahres die wahrſcheinlichen Verluſte durch Die⸗ berey u. ſ. w. geſetzt, um, wenn im haubaren Holze die Abhol⸗ zung deſſelben beendigt iſt, überſehen zu können, was er wirk⸗ lich gegeben hat. Ergiebt ſich dann, daß die Schätzung die davon zu erwartende Holzmaſſe zu boch angenommen hatte, ſo muß der Etat in demſelben Verhältniſſe, z. B. um 5, 8, 10 Procent, je nachdem die Schätzung zu boch war, erniedrigt werden, da ſich dann annehmen läßt, daß dieſelbe überhaupt zu hoch war. Um⸗ gekehrt, wenn der Ort mehr Holz ausgab, als berechnet war, würde der Etat auch in demſelben Verhältniſſe zu erböhen ſeyn. Dabey behält man zugleich fortwährend für die am Hiebe ſtehende Periode das Verhältniß der ſchon abgeholzten und noch abzutrei⸗ benden Holzmaſſen und Flächen ſcharf im Auge. Hätte man z. B. zu gleicher Zeit eine Fläche in Betrieb genommen, welche den 10jährigen Materialetat enthalten ſoll, ſo wird man gewiß im Stande ſeyn, ſchon nach 5 Jahren wenigſtens einigermaßen zu überſehen, ob mehr als die Hälfte, oder weniger, oder unge⸗ fäahr dieſelbe abgetrieben iſt. Man vermindert, verſtärkt, oder läßt die Holzung unverändert, je nachdem ſich dieß demgemäß als zweckmäßig zeigt, um ſicher mit der für 10 Jahre beſtimm⸗ ten Fläche auszukommen.

Im Fall einer der jungen Beſtände, die noch kein benutzba⸗ res Holz geben, ganz oder zum Theil durch ein Naturereigniß u. ſ. w. verloren ginge, ſo muß unterſucht werden, wieviel da⸗ durch die Periode, welcher er zugetheilt war, wahrſcheinlich we⸗ niger Ertrag haben wird. Um ihr dieß erſetzen zu können und die Nachhaltigkeit nicht zu gefahrden, iſt dann die Holzung ſchon jetzt bis ſo weit zu verringern, daß hinreichende Beſtände aus den ältern Perioden übrig bleiben, daraus jenen Verluſt in der nun zu kleinen Periode decken zu können.

Von einem kürzern Verfahren zur Taxation der Hochwal⸗ dungen wird da gehandelt werden, wo vom Ankaufe von Wal⸗ dungen, oder Gütern, wozu Forſt gehört, die Rede iſt.

Taxation des Mittelwaldes.

Der Mittelwald hat ſowohl Baumholzvorräthe und Baum⸗ bolzerzeugung, als Niederwaldbeſtände. Die erſtern ſind einzeln von jedem Alter untereinander gemiſcht, ſie können daber nicht ſo wie der Hochwald taxirt werden, in welchem man die Beſtände gleichmäßig zuſammen abholzt. Bey dem Unterholze kann dage⸗ gen die Taxation des Niederwaldes mehr zur Anwendung kom⸗ men, wenn man hinreichende Rückſicht auf die Verdämmung durch das Oberholz nimmt.

Die Vermeſſung findet ganz nach denſelben Grundſätzen Statt, wie bey jedem andern abzuſchätzenden Walde. Ebenſo die Abtheilung der verſchiedenen Beſtandsfiguren, welche einen abweichenden Ertrag geben, ſo daß ſie behufs der Schätzung ge⸗ ſondert werden müſſen.

Die Abtheilung der Wirthſchaftsſiguren, Schläge und Perio⸗ den kann zwar erſt nach der Beendigung der Unterſuchung des

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