Druckschrift 
Die Forstwirthschaft nach rein praktischer Ansicht : so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muss, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten ; ein integrirender Theil der allgemeinen Encyklopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der Deutschen ; mit einer Kupfertafel / dargest. von W. Pfeil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Forſtwirthſchaft.

(516)

Wird auf dieſe Art der ganze Holzertrag in einer Periode von jedem Orte nachgewieſen, ſo geben ſchon die unten gezogenen Summen die nöthige Generalüberſicht. Noch mehr iſt dieß aber der Fall, wenn man ſich begnügt, für die letzten Perioden die be⸗ ſtandenen Flächen nachzuweiſen, und nur für die erſte, und höch⸗ ſtens die zweite, die zu erwartenden Holzmaſſen ſpeciell auszu⸗ werfen, für die ſpätern ſummariſch für die ganzen Perioden. Wenn man aber die Taxationsreſultate ſehr ſpeciell nachweiſen will und ſie deßhalb ſo in mehrere Tabellen vertheilt, daß man für jede Holzgattung ein beſonderes Taxationsregiſter anfertigt, ſo muß aus dieſem

in der ſogenannten Generaltabelle eine Zuſammen⸗ ſtellung gefertigt werden, woraus man überſieht, wieviel jede Periode ſummariſchen Holzertrag liefert.

Als Beylagen zur Taxe ſind zu betrachten:

1) Das Vermeſſungsregiſter.

2) Die Forſtbeſchreibdung, durch welche eine möglichſt getreue Darſtellung aller innern und äußern Verhältniſſe des For⸗ ſtes gegeben wird.

3) Die ſpecielle Nachweiſung aller Servituten und Gerechtſa⸗ men⸗ wenn dieſe nicht ſchon in die Beſchreibung aufgenom⸗ men iſt.

4) Die angenommene Wirthſchaftsordung, die Vorausſetzungen über die vorzunebmenden Culturen und die Art des zu füh⸗ renden Hiebes, wie ſie der Abſchätzung zum Grunde gelegt

4 wurden.

5) Der ſpecielle Material⸗ und Geldetat.

Keine Taxation kann ſo gemacht werden, daß ſie ganz ge⸗ nau und richtig die aus dem Forſte zu erwartenden Holzerträge nachwieſe, und es iſt unrecht, ſie gleich für unbrauchbar und werthios zu erklären, wenn die Reſultate der Schatzung nicht genau mit den der Holzung übereinſtimmen. Wenn es ſogar möglich wäre, ganz genaue Schätzungsreſultate zu erhalten, ſo würde dieß doch den dazu unvermeidlich anzuwendenden Auf⸗ wand an Zeit und Koſten nicht bezahlen. Ueberdem erfahren die Beſtände im Laufe der Zeit nur zu häufig Aenderungen, welche der Taxator nicht vorausſehen und darum auch nicht in ſeiner Berechnung aufnehmen konnte, und es würde ſehr übel ſeyn, wenn darum eine Taxation gleich ganz unbrauchbar werden ſollte. Man muß deßhalb auf Mittel denken, Irrungen, oder ſpater erfolgende Aenderungen der Beſtände, Verluſte durch Sturm, Inſecten, Feuer herbeygeführt, theils verbeſſern, theils nachtragen zu können, ſo daß ihnen gemäß der Etat geändert wer⸗ den kann, ohne daß deßhalb die Taxation werthlos würde und nicht mehr als Grundlage des Etats zu benutzen wäre.

Dieß geſchieht, indem man über jeden für ſich abgeſchätzten Forſtort, Jagen, oder natürliche Wirthſchaftsfigur, Rechnung führt, um ſtets das Soll nach der Taxe, und das Haben nach der ſich ergebenden Wirklichkeit überſehen und balanciren, dem⸗ hemaß aber nöthigenfalls den angenommenen Etat abändern zu

önnen.

Es wird dazu ein ſogenanntes Controllbuch angefertigt, in welchem jeder Forſtort ein Blatt oder eine Seite erhalt, ar⸗

welcht oben Attrih geſe geben ſoll. den Aöſchluſ her u. ſ. v zurg deſſelbe ſic gegeben zu erwartend Ennt in dem nachdem die dann annehr gekehrt, we würde der O Dabey behal Periode das benden Hol⸗ z. B. zu gle den ſojährig im Stande zu überſehen, fähr dieſelbe läßt die Holz als zweckmäß ten Fläche au In Fall res Holz get u. ſ. w. ver durch die. niger Ertrag die Nachhalt jetzt bis ſo den ältern nun zu klein Von eine dungen wird dungen, oder

Der M bolzerzeuzun bon jedem ſo wie der leichnäßig gen die Taf men, wern durch das

Die V Statt, wie die Abtheiln abweichende ſondert wer

Die A