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Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
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8. Wer sich grob oder widerspenstig gegen seine Vorge- setzten beträgt, bekommt 6 bis 12 Stunden Gefäng- niss, und im Wiederholungsfalle seinen Abschied.

9. Wer die Lampe in den Ställen aus der Laterne nimmt, zahlt nach Umständen 1 bis 4 gr. Strafe.

10. Wer sich betrinkt, verfällt in die Strafe Nr. 8.

Aus diesen Strafen wird eine Casse gebildet, woraus gute und ordentliche Knechte belohnt werden.

Ausserdem erhält derjenige Knecht, welcher sich kei- nen Fehler zu Schulden kommen lässt, sich überhaupt so beträgt, dass seine Vorgesetzten mit ihm in jeder Hin- sicht zufrieden sind, also Derjenige, welcher am Jahres- schlusse sich als bester Knecht gezeigt hat, ein Geschenk aus der Strafkasse oder vom Herrn Chef zu Weihnachten einen Ehrenrock.

Diese Gesetze sind Jedem in sein Lohnbuch eingetra- gen; er macht sich durch seine Namensunterschrift ver- bindlich, dass er davon unterrichtet sei, und sich streng

darnach richten wolle. Rittergut Lützschena, den Die Oekonomie-TInspektion.

(Name des Knechtes.)