e Strafen
lolz oder
1 darauf
andern s seiner
llt 4 gr.
der Ver- r. Itrafe,
tten Male
o anders, lchen ent- als Dieb Diebstahl rten Um- vergeben.
schlecht
rch Nach- gerreisst, n lassen.
bak raucht,
8. Wer sich grob oder widerspenstig gegen seine Vorge- setzten beträgt, bekommt 6 bis 12 Stunden Gefäng- niss, und im Wiederholungsfalle seinen Abschied.
9. Wer die Lampe in den Ställen aus der Laterne nimmt, zahlt nach Umständen 1 bis 4 gr. Strafe.
10. Wer sich betrinkt, verfällt in die Strafe Nr. 8.
Aus diesen Strafen wird eine Casse gebildet, woraus gute und ordentliche Knechte belohnt werden.
Ausserdem erhält derjenige Knecht, welcher sich kei- nen Fehler zu Schulden kommen lässt, sich überhaupt so beträgt, dass seine Vorgesetzten mit ihm in jeder Hin- sicht zufrieden sind, also Derjenige, welcher am Jahres- schlusse sich als bester Knecht gezeigt hat, ein Geschenk aus der Strafkasse oder vom Herrn Chef zu Weihnachten einen Ehrenrock.
Diese Gesetze sind Jedem in sein Lohnbuch eingetra- gen; er macht sich durch seine Namensunterschrift ver- bindlich, dass er davon unterrichtet sei, und sich streng
darnach richten wolle. Rittergut Lützschena, den Die Oekonomie-TInspektion.
(Name des Knechtes.)


