Druckschrift 
Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
Einzelbild herunterladen

haben, so muss genau Acht gegeben werden, dass nicht zu viel genommen werde.

23. Die Drescherweiber haben die Gewohnheit, dass beim Korn- und Weizenhauen sie die Stoppeln ausgrasen, und eine Menge Aehren mitnehmen; diess muss durchaus nicht gestattet werden.

24. Muss der Verwalter, schon um ein gutes Beispiel seinen Untergeordneten zu geben, den Gottesdienst nicht versäumen, und die Leute zu dessen Besuchung anhalten.

25. Schenken und Spielgesellschaften, und überhaupt allen liederlichen Umgang muss er vermeiden.

26. Auf den Getreideböden muss immer die grösste Rein- lichkeit herrschen; die Getreidehaufen müssen zu ge- höriger Zeit umgestochen werden, und die Säcke immer an ihrem Orte hängen.

27. Auf Wagen und Geschirr muss er immer ein wachsa- mes Auge haben, und jeden Fehler sogleich verbes- sern lassen, damit nicht grösserer Schade entstehe.

28. Die Branntwein-Gefässe muss er gehörig aufbewahren, damit sie nicht zusammenfallen.

29. Die Rossmühle und Zubehörungen stehen unter specieller

Aufsicht des Verwalters. Hauptsächlich darf das Vieh

beim Treten der Mühle nicht übertrieben werden.

Bei Annahme von Knechten und Mägden werden sie

mit den Verhaltungsregeln bekannt gemacht, die sie im

Dienst Ihnen buch.

wird.

un!*

II ordngm behaeh: gen,R4 Achton! gegeritt von ies

gen, E

nüchmr 2

die ai zehenn b

imm