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Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
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oder auf dem Felde eine Notiz zu machen habe, er

sie sogleich aufzeichnen könne.

12. Allen Geschäften, denen man sich unterzieht, muss

man mit Fröhlichkeit und gutem Willen entgegen gehen. Sehen die Leute, dass der ⸗Verwalter die Geschäfte nicht gern besorgt, so kann man darauf rechnen, dass sie von den Leuten auch schlecht be-

sorgt werden. 1

13. Mit dem Gesinde und den Fröhnern muss man auf

eine höfliche Art umgehen, jedoch mit Bestimmtheit das verlangen, was vom Herrn oder Inspektor ange-

ordnet wurde.

14. Alle Familiarität mit den Leuten muss man vermeiden.

15. Seinem Herrn muss man mit der grössten Freundlichkeit

zu jeder Zeit entgegen kommen, auch wenn Versehen vorgehen, diese ganz offen vortragen; jeder Herr wird aufrichtiges Bekennen nachsichtiger aufnehmen,

als Verheimlichung der Fehler.

46. Jede Untreue, welche der Verwalter von den Leuten,

sowohl auf dem Hofe, als auch auf dem Felde be- merkt, muss er sogleich anzeigen; es versteht sich von selbst, dass der Verwalter stets so handeln muss, als wenn er für sich wirthschaftete, weil dann er

doch gewiss Alles genau zusammen nehmen würde.

17. Sonntags hat derselbe genau Obacht zu geben, dass

das Vieh gehörig abgewartet wird, weil die Leute

18. Nas 18 u4³