werden,
r Thore
erwalter
sie sich
verlässt ht eher 8, Wenn
und es nehmen,
iI wird,
nden im wieder
sen die
aufge- in sein les, Wds t wurde. mit dem er Tage- st dann
s folgen-
den Tags, weil zuweilen bei veränderlicher Witterung
Abänderungen erforderlich werden.
8. Bei dem An- und Ausspannen muss der Verwalter
jedesmal sein, wenn ihm kein anderes Geschäft über- tragen worden, er muss die Wassereimer bei dem Anspannen von den Krippen wegnehmen lassen, damit die Pferde nicht saufen, wenn sie herein kom- men; das Heu muss von den Raufen herunter genom- men, und die Krippe mit einem Strohwisch rein aus- gewischt werden. Es muss genau Obacht gegeben werden, ob der Hafer gesiebt, gehörig angemengt, und nicht zu viel eingeschüttet worden, weil das Futter sonst leicht warm wird, und die Pferde dann nicht rein ausfressen; daher ist es besser, wenn drei bis
viermal vorgeschüttet wird.
9. Wenn es dunkel wird, müssen Thore und Thüren ge-
schlossen, die Hunde losgelassen, die Scheunen vom Verwalter visitirt werden, und darf er Niemandem die Schlüssel zum Aufschliessen der Thore und Thüren geben; er muss die Leute selbst hinaus und herein
lassen.
10. Muss Ordnung auf dem Hofe herrschen, die Wagen,
und wo möglich auch die Pflüge müssen auf einen
Platz aufgefahren werden.
11. Der Verwalter muss stets eine Brieftasche oder Schreib-
tafel bei sich führen, damit er, wenn er unterwegs


