2. Der Hofknecht muss, ehe die Thore geöffnet werden, die Hunde anlegen; das Aufschliessen der Thore
besorgt der Verwalter.
3. Die Knechte müssen zugleich anspannen; der Verwalter geht sogleich mit ihnen aufs Feld, damit sie sich
nicht unterwegs aufhalten.
4. Wird Samengetreide mit hinausgenommen, so verlässt der Verwalter den Samen nicht, geht auch nicht cher vom Felde, als bis Alles ausgesäet, oder muss, wenn nicht Alles ausgesäet wurde, dabei bleiben, und es sogleich bei der Zurückkunft in Verwahrung nehmen, damit den Leuten nicht Gelegenheit Bogehon wird,
Etwas davon zu entwenden.
5. Mittags halten die Leute mit dem Vieh 2 Stunden im Stalle, wo um 11 Uhr aus- und um 1 Uhr wieder
angespannt wird; Abends um 8 Uhr mäüssen die
Pferde im Stalle sein.
6. Was auf jedes Stück gesäet wird, muss genau aufge- schrieben werden, und wird vom Verwalter in sein Tagebuch eingetragen; überhaupt Alles und Jedes, was des Tags über mit den Tagelöhnern verrichtet wurde.
7. Abends nach dem Ausspannen beredet er sich mit dem IHerrn oder Inspektor, und berichtet in seiner Tage- löhner-Tabelle, was gemacht worden. Erst dann
erhält er die Anweisung zu den Arbeiten des folgen-


