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Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
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verderblicher, Nichts kann ein Gut so leicht zu Grunde richten, als Nachlässigkeit, Unwissenheit und Schlaffheit.

Viele Beamte meinen, es sei schon genug, wenn die Felder nur bebaut, der Hopfen gedüngt, und die Früchte eingeerntet werden; ob aber diess alles ordnungsmässig, nach vernünftigen, gut berechneten Grundsätzen geschehe, ob keine Verschwendung statt finde, ob der grösstmöglichste

Reinertrag des Gutes erreicht werde, daran wird oft nicht

gedacht. mlen. . s Gutes CAPITEL XLII. ien von Verhaltungs-Regeln für einen Verwalter. d einige sregeln, 1. Früh um 3 Uhr im Sommer und nach Umständen im

Winter und Herbst um 4 Uhr muss der Verwalter

praver, aufstehen, um sogleich, wenn die Knechte zu füttern auch das anfangen, dabei zu sein; so lange dabei bleiben, ten ge⸗ bis sie die Pferde gehörig abgefüttert und geputzt

haben; nicht zugeben, dass sie nach dem Putzen sich

s Gutes wieder niederlegen, weil ein Knecht, wenn er seine und Be- Pferde ordentlich abwartet und füttert, keine Zeit ann dem mehr zum Schlafen hat. Eine Viertel- oder eine

t, Leber. halbe Stunde vor dem Anspannen kann angeschirrt

ichts ist werden. Im Sommer wird Punkt 5 Uhr angespannt.