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Landwirthschaftliche Beschreibung des Ritterguts Lützschena bei Leipzig : mit seinen Gewerbszweigen / vom Ritter Max von Speck, Freiherrn von Sternburg
Entstehung
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VIII.

Schluss-Bemerkungen.

CAPITEL XILI.

Ueber die Obliegenheiten der Beamten.

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In der Beamtenstube ist der Grundplan des Gutes aufgehängt; auch befinden sich daselbst Lithographien von allen auf dem Hofe befindlichen Zuchtthieren, und einige Inschriften über Verwaltungs- und Verhaltungsregeln, von denen Folgende herausgehoben werden: 1 Wo eine gütige und gerechte Ierrschaft, und ein braver, von Pflichtgefühl durchdrungener Beamter, da ist auch das Wohl der Herrschaft, und das Glück des Beamten ge- gründet.

Die Ordnung in der Bewirthschaftung eines Gutes giebt unschätzbare Vortheile, welche Herrschaften und Be- amte nicht aus den Augen setzen sollen. Nichts kann den Ertrag des Gutes sichrer erhöhen, als Pünktlichkeit, Ueber-

legung, Wachsamkeit und Betriebsamkeit, und Nichts ist

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