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Kameralistische Encyclopädie : Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamte, Landstände, Gemeinde-Räthe und Kameral-Candidaten / von Edward Baumstark
Entstehung
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VIII

haben, die gute Wirkung einer ſolchen Behandlung der Wiſſenſchaft kennen gelernt habe, und ich möchte hier, wenn meine unbedeu⸗ tende Stimme nicht verhallen würde, die akademiſchen Lehrer dar⸗ auf aufmerkſam machen.

Ich glaube hierdurch gegen Vorwürfe in dieſer Hinſicht ſelbſt gerüſtet zu ſein, wenn man in meiner Schrift auch blos eine Er⸗ weiterung des Syſtems eines Andern fände. Jedenfalls mache ich den Anſpruch auf die Meinung von mir, daß ich dieſes Buch nicht aus Mangel an Fleiß und Studien geſchrieben habe und als Deck⸗ mantel der Oberflächlichkeit in die Welt ſchicke. Allein eine nähere Betrachtung ſo hoffe ich dürfte vielleicht der gelehrten Welt zeigen, daß das Syſtem nicht entlehnt iſt, obſchon ich, was von den Vorgängern in der Syſtematiſirung ſeit Ariſtoteles Tüch⸗ tiges geleiſtet wurde, mit Dankbarkeit benutzt habe. Ich glaubte nämlich in der Begründung des wiſſenſchaftlichen Zuſammenhangs der Kameralfächer noch manche und bedeutende Lücken zu ſehen, und denke nicht im Irrthume zu ſein, wenn ich zu ihrer Aus⸗ füllung etwas beigetragen zu haben meine; denn es iſt bemerklich, daß durch das ganze Syſtem nur ein Grundtypus von Kryſtalli⸗ ſation, wenn ich mich ſo ausdrücken darf, geht, ohne daß Zwang zu verſpüren iſt. Die Syſteme ſämmtlicher einzelnen Wiſſenſchaften ſind umgearbeitet, nur jenes der Landwirthſchaftslehre am wenigſten. Allein wer wird ſich im Ernſte auf Syſtematiſirung etwas einbil⸗ den? Ich wenigſtens gar nichts, wenn auch Einer oder der

Andere meiner Leſer daraus Nutzen ziehen dürfte.

Dagegen aber darf ich wohl, ohne in den Verdacht zu kommen, mich mit den Düften des Eigenlobes umwölken zu wollen, beſon⸗ ders darauf aufmerkſam machen, daß ich die Wirthſchaft der Ge⸗ meinden als ein Mittelglied in die Kameralwiſfenſchaft eingereiht und auf eine feſte Baſis zu ſtellen geſtrebt habe, was, ſo weit meine Kenntniß reicht, noch Niemand vor mir gethan hat. Ebenſo

ſei es mir geſtattet, noch beſonders herauszuheben, daß ich eine nicht unbeträchtliche Zahl von allgemein wirthſchaftlichen, national⸗ öconomiſchen und finanziellen Lehren einer Reviſion unterwarf. Durch Beides möchte ich bezeugen, daß ich auch das Materielle der Wiſſenſchaft zu fördern ſtrebte. Jedoch beſonders Noth thut dem politiſchen Theile unſerer Wiſſenſchaft eine hiſtoriſche Grundlage; denn ſie wird ohne dieſe auf die gefährlichſten Abwege gerathen. Ich meine hiermit nicht, daß bei jeder Doctrin der Finanzwiſſen⸗ ſchaft mit Jahrzahlen und kalten ſtatiſtiſchen Daten eine magere geſchichtliche Einleitung gegeben, ſondern die ganze öffentliche Wirthſchaftslehre in ihrem Zuſammenhange auf hiſtoriſche Grund⸗ lagen, anſtatt auf bloße Dogmatik, geſtellt und als ein Ergebniß

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