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Kameralistische Encyclopädie : Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamte, Landstände, Gemeinde-Räthe und Kameral-Candidaten / von Edward Baumstark
Entstehung
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IX

von Forſchungen in der Geſchichte des Verkehrs, der Cultur, des Staats und der Menſchheit überhaupt entwickelt werde. Welch' eine Feſtigkeit, welch' einen praktiſchen Kern hat nicht dadurch der große Spittler ſeinen Vorleſungen über Politik gegeben, und wie lebendig, wie geiſtvoll ſteht ſie nicht in dieſem Gewande da! Welche Kraft haben auf dieſe Art nicht A. Smith und A. Fer⸗ guſon ihren unſterblichen Werken eingehaucht! Aber auch hier ſieht man die Halbheit des Fleißes und der Studien unſerer jungen Kameraliſten. Während Bücher, wie die der genannten Männer und jenes von Ricardo verdienten, nie vom Pulte hinwegzukom⸗ men, ſo ſind diejenigen, welche ſie leſen wollen, äußerſt ſelten und man hält es für eine unbegreifliche Zumuthung, das Bißchen Engliſch zu lernen, blos um ſolche Schriften verſtehen zu können.

Endlich aber halte ich es, um nicht auch einen Theil der Schuld an der einſeitigen Richtung unſeres Staatslebens tragen zu müſſen, inſoferne dieſe Schrift den Einen oder Andern zur Ein⸗ ſeitigkeit in Verſuchung führen ſollte, für meine Pflicht, hier noch zu erklären, daß es ganz gegen meine Wünſche ginge, wenn dar⸗ aus, daß ich mit der kameraliſtiſchen Encyclopädie nicht auch eine politiſche verbunden habe, geſchloſſen werden ſollte, ich gehörte auch zu denjenigen, welche vergeſſen, daß der Staat noch mehr in ſich ſchließt, als nationalöconomiſche, finanzielle und gewerb⸗ liche Zwecke. Ich will mit dieſer Encyclopädie unſere Wiſſenſchaft nicht darin unterſtützen, daß ſie ſich ſo breit macht und gleichſam allein die Henne ſein will, die da brüten darf. Im Gegentheile ich halte dafür, daß keine Staatsfrage, alſo auch die national⸗ zconomiſche und finanzielle nicht, ohne genaue Erwägung aller politiſchen Verhältniſſe richtig gelöst werden kann. Darum mache ich meine Leſer ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß ſie ſich eben ſo, wie an die Kameralwiſſenſchaft, gleichlaufend an die Politik anſchließen und ſich ja hüten, wiſſenſchaftliche Sätze ſo ohne Wei⸗ teres, weil ſie wahr ſind, auch auf den Staat überzutragen. Die Bildung der Kameraliſten auf unſeren Univerſitäten, ſo wie ſie, wenigſtens in Süddeutſchland, von den Staatsprüfungen unterſtützt wird, iſt meiner Anſicht nach durchaus verfehlt und einſeitig. In der Politik werden ſie gar keiner Prüfung unterworfen; daher auch nur das Hören von Staatsrecht, Völkerrecht u. dgl., weil es einmal im Syſteme ſteht oder vorgeſchrieben iſt, aber keines⸗ wegs das Studium dieſer Fächer! Dagegen werden auf der Univerſität Vorleſungen über Bergbau, Land⸗ und Forſtwirthſchaft, und Technologie gehört, welche um kein Haar mehr ſein können, als bloße Halbheit, weil man weder Zeit noch Mittel zu einem tüchtigen Betriebe dieſer Fächer daſelbſt hat, wenn der Lehrer auch