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Staatlichen und Perſönlichen entſtehen, welche eine kräftige
Staatswirthſchaft erſt möglich macht, abgeſehen davon, daß
bei der ſtarrſten Organiſation im Innern das ſtete Durch⸗ einanderſtürmen der morgenländiſchen Völker nicht jene ſtetige Sicherheit gewährte, welche zur Durchführung einer ergiebi⸗ gen Wirthſchaft nothwendig iſt.
Hr. Blanqui hätte um ſo mehr eine Geſchichte der mor⸗ genländiſchen Staatswirthſchaft vorausſenden ſollen, als ihm ohne dieſelbe das erſte Glied der organiſchen Entwickelung der wirthſchaftlichen Cultur fehlt, und der Orient früber, wie jetzt, wirthſchaftlich eine große Reaction auf Europa ausübt.
In erſterer Beziehung läßt ſich der öffentliche Zuſtand Griechenlands nicht ohne die orientaliſche Prämiſſe erklären. Der griechiſche Staat iſt ſo nach orientaliſchem Vorbilde noch eine objective Ordnung, welche nicht von den Indivi⸗ duen geſchaffen, ſondern ihnen auferlegt iſt. Das Indivi⸗ duum iſt in den Staat wie eingefügt, ein von ihm be⸗ ſtimmtes Werkzeug; die Staatsordnung iſt daher geſetzt, ein der perſönlichen Beſtimmung entnommenes ſittliches Gefüge; dieſes iſt offenbar Ueberlieferung des Orients.
Dieſe Ideen zeigt die die Perſönlichkeit verletzende Glie⸗ derung der öffentlichen Inſtitutionen in Griechenland, zeigt namentlich aber die Staatsauffaſſung der beiden größten Geiſter Griechenlands, Platon's und Ariſtoteles'; beiden er⸗ ſcheint der Staat als eine ſubſtantielle, dem Volke wie ein Schickſal übergeſtellte Ordnung, ein ſtarres Ethos, dem die Geſammtheit, wie der Einzelne zu gehorchen hat; dem Pla⸗ ton iſt der Staat ein Organismus der Idee der Gerech⸗ tigkeit in concreter Geſtaltung; die Wirklichkeit iſt die Nach⸗ bildung dieſes Ethos; Ariſtoteles dagegen findet den Typus des Staats in der Ordnung der Natur; beide kommen nicht zur Berechtigung der Perſon als ſolcher. Nur die Bürger ſind es politiſch, weil das Ethos des Staats Träger haben muß. Daher auch die Verachtung der Wirthſchaft bei den Freien, ihre Uebertragung an die Sclaven; daher auch die
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