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wofür er denn aber auch allen Zuwachs in der Heerde nach einem ziemlich hohen Werthe dieſem abkaufen muß, und daß dieſer endlich ſeinen anfangs abgegebenen Stamm ſich aus der Nachzucht nach eigener Auswahl erſetzt, und nach Ablauf des Vertrags vollzählig zurücknimmt. Der Em⸗ pfänger hat alſo für ſeine ganze Unterhaltung nichts als die Wolle während der Zeit des Vertrages. Dagegen wird er faſt jederzeit die Nachzucht theurer bezahlen müſſen als ihr wahrer Werth iſt, weil der Abgeber das beſte aus derſelben für ſeinen Stamm auswählt.— Wer nun ſich jemals in ſeiner Schäferei eine genaue Rechnung gemacht hat, der wird gefunden haben, daß, wenn er von der Nach⸗ zucht gar nichts hatte, die Wolle immer einen guten Preis haben mußte, wenn er für alle Unterhaltungskoſten da⸗ durch entſchädigt ſeyn ſollte.— Die Sache iſt durch Er— ſparung des erſten Anlage⸗Kapitals ſcheinbar erleichtert, wird aber durch den alljährlichen Ankauf des Uiberſchuſſes für einen feſten hohen Preis in der Folge unendlich er⸗ ſchwert. Um es recht anſchaulich zu machen, für wen die⸗ ſer Vertrag am vortheilhafteſten iſt, darf man nur berech⸗ nen, was dem Abgeber z. B. ein Stamm von 100 Stück in fünf Jahren bringen muß. Da er ihn nach Ablauf dieſer Zeit vollzählig und zwar, indem er aus der Nach⸗ ucht immer das beſte für ſich wählt, in weit beſſerer Qua⸗
lität und ſomit in viel höherem Werthe zurück nimmt:
ſo ſind ihm ſeine landüblichen Zinſen ſchon faſt damit ge⸗
deckt. Nun kommt ihm aber alles durch die Nachzucht
überzählig werdende Vieh zu Gute. Nehmen wir hier einen
Preis nur von 12 fl.(ob er gleich höher ſeyn ſoll) an, und
rechnen vi Stük iler eine binna 3600 f. b und er hat ds er füt nicht viel; lchen,jau de gering Dag
die Jahl tritt, auc genießen. Wen beträgt a ſein Kap Heerde, Drittel de legekapita lich z. B. 9oo fl. a 100 Stü Stück ve verpflegte Stück, d dem die an der 2 terhaltun Theile d


