Teil eines Werkes 
Erster Theil: Erster Theil
Entstehung
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Ich komme auf den Werth und die Nachtheile, welche die Spann⸗ und Handdienſte haben. Es war eine Zeit, wo ein Güterbeſitzer aus Mangel an arbeitenden Händen ſich beſtimmte Handdienſte zur Vollführung landwirthſchaftlicher Verrichtungen ausbedingen mußte; eine Zeit, wo das Pferdehalten noch nicht ſo Mode war, wo z. B. ein erſter Präſident vom Parlament von Paris ſich von dem Pächter einer ſeiner Höfe vorbehielt, daß er alle Jahre zweimal mit einem Leiterwagen, mit Laub⸗ ſäcken zum Sitzen, in die Stadt kommen mußte, um die Familie des Präſidenten aufs Land zu führen, dann mußte noch ein Reitpferd für den Herrn ſelbſt und ein Eſel für ſeinen Schrei⸗ ber(Secretair) dabei ſeyn. Zu dieſen vergangenen älterlichen Sitten gehört dann auch noch die Zeit, wo des Nutzens oder des urſprünglichen Herkommens wegen, oder aus Abgang von Pachtleuten, der Eigenthümer einen Theil ſeines Gutes ſelbſt unter dem Pfluge hielt, und ſich zu deſſen bequemerer Beſtel⸗ lung ſichere Spanndienſte bei den Pächtern der Abſpliſſe ſeines Gutes ausbedung. Ihrerſeits mochten die Pächter ihren Herrn lieber durch ſolche Dienſte als mit Geld zahlen, welches letztere damals nicht, wie zu unſern Tagen, durch Jedermanns Hände rollte. Ein ſolcher Vertrag war alſo den Umſtänden ganz an⸗ gemeſſen, und beide Theile mochten ihre Rechnung dabei ſinden.

Da der Gebrauch anfing zu veralten, ſo artete er aus. Man begehrte von einer Seite zu viel, und leiſtete von der an⸗ dern zu wenig. Die Gutsherren foderten um ſo mehr Dienſte, als ſie ihrer durch die immer zunehmende Bedürfniſſe mehr be⸗ durften, und bedachten nicht, daß die Bedürfniſſe ihrer Pächter ebenfalls geſtiegen waren, und daß, um dieſe zu befriedigen, der Ackerbau mit mehr Fleiß als ehemals betrieben werden mußte. Die Dienſte fingen alſo an läſtig und unter einem ſtrengen Gutsherrn drückend zu werden. Der Dienſtpflichtige vergaß, daß er für ihre Leiſtung anderer Abgaben enthoben war. Gaudent muneribus, ſagte Tacitus ſchon von den al⸗ ten Deutſchen, sed nec data imputant, nec acceptis obligan- tur. Der Bauer ſieht in dem Dienſtberechtigten nur mehr einen verhaßten Zwingherrn; und wie dieſem gedient wird, iſt leicht

einzuſehen. Es iſt höchſtens nur eine halbe Arbeit. Der Vor⸗