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15. Alles Getreide, das bald nach der Ernte gedro⸗ ſchen wird, muß ebenfalls erſt eine Weile gelüftet und getrocknet werden, ehe man es aufbewahren kann.
16. Das Aufbewahren der Getreidekörner hat zum Zwecke, dieſelben vor der Feuchtigkeit und vor räuberi⸗ ſchen Thieren und Menſchen zu ſchützen.
Kommt Feuchtigkeit zum Korn, ſo geht es in Gährung und Verderbniß über. Thiere, welche dem Getreide nachſtellen, ſind eine große Anzahl verſchiedener Inſekten, ferners: Ratten und Mäuſe..
17. Jede Art, wodurch dieſer Zweck erreicht wird, iſt gut; jene aber, wodurch er mit dem verhältnißmäßig min⸗ deſten Aufwande am ſicherſten erreicht wird, die vortheil⸗ hafteſte.
18. Das Getreide wird aufbewahrt in gemauerten, mit gut ſchließenden Thüren und vergitterten Fenſtern geſchloſſenen Schüttböden, in Getreide käſten, und
in unterirdiſchen Gruben.
19. Der Vortheil der erſtern beſteht darin, daß man bei großen Wirthſchaften, beſonders wo man auch fremdes Getreide empfängt, dieſes mit Leichtigkeit erſt allmählich abtrocknen kann, ehe man es in größere Hau⸗ fen aufſchichtet, und daß man es hierin vor Verderbniß durch Feuchtigkeit am ſicherſten, ſo wie vor Ratten und Dieben ſchützt. Allein ſie erfordern große Auslagen, die Inſekten richten darin oft beträchtliche Verheerungen an, und die Mäuſe werden nicht abgehalten.
20. Getreidekäſten, hölzerne, mit Eiſenblech an den unteren Kanten beſchlagene Schreinen, paſſen zur Aufbewah⸗ rung eines wohl ausgetrockneten Getreides für alle mit⸗ telgroßen Wirthſchaften am beſten; weil allen Thieren der Zugang zu denſelben vollkommen abgeſperrt iſt.


