Teil eines Werkes 
Erster Band (1819) Lehrbuch der Landwirthschaft. Erster Band
Entstehung
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wirthſchaften ſich vortheilhaft erweiſen, die mit freien Leuten betrieben werden, und wo der Entgang dieſes Winterverdienſtes das Volk der Taglöhner, das uns den Sommer über nothwendig iſt, nicht wegzuziehen nöthigt.

11. Das ausgedroſchene Getreide wird von der Spreu gereiniget, indem man es mit der Schaufel gegen den Wind wirft, oder indem man es durch die Fegemühle ſcheidet. Die mit dem Getreide gleich ſchweren Unkrauts⸗ ſamereien werden durch Siebe abgeſchieden.

12. Das gereinigte Korn muß aufbewahrt werden. Dieß geſchieht auf verſchiedene Weiſe, je nachdem es mehr oder weniger ausgetrocknet iſt.

13. So lange noch die Körner ſo viele Feuchtigkeit in ſich enthalten, die zur Erregung der Gährung zureicht, dürfen ſie, nicht aufgehäuft werden, weil ſich ein ſolcher Haufen erhitzen, und entweder keimen, oder ſchimmeln würde. Nur dann erſt, wenn die Körner durch die Luft⸗ ausſetzung ohne Anwendung einer größern Wärme, als der atmoſphäͤriſchen, oder wenn wir es in Darrſtuben trocknen, worin die Wärme nicht über 240 R. geht, mög⸗ lichſt trocken ſind, dürfen ſie aufgehäuft werden.

14. Solches Getreide, das noch viel innere Feuch⸗

tigkeit hat, wenn es von der⸗ Dreſchtenne kommt, muß

ſehr dünn auf dem Schüttboden, einem luftigen Raume, ausgebreitet, und oſt gewendet werden, bis es hinläng⸗ lich trocken iſt.

Wir dreſchen die Hirſe und den Buchweitzen, wenn die Pflanzen noch halbgrün ſind, und wenn wir dieſes Getreide nicht ſehr dünn aufſchütten, und oft wenden, ſo verdirbt es gewiß. Der Mais enthält ſehr lange im Frühlinge noch Feuchtigkeit in ſich, und muß mit vieler Sorgfalt erſt am Schüttboden ge⸗ trocknet werden, wenn man ihn nicht im Trockenhauſe liegen laſſen will.