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Ideen veranlaßt durch die Einleitung zur National-Oekonomie des Herrn Grafen Julius von Soden / Dem Letztern zur Prüfung vorgelegt ; von Heinrich Wilhelm Crome, Hofrath und Landsyndicus
Entstehung
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erzwingen will daher auch von den uͤbelſten Folgen ſeyn muͤßte, jenen Imperativ unbedingt fuͤr einen rechtli chen auszugeben. Meine Ideen lieruͤber, die nur ſchlichter Menſchenverſtand hervorbrachte, and die wahrſcheinlich keine philoſophiſche Critik aushalten, ſnd folgende:

Der Imperativ: Strebenach Vollkommenheit, iſt und bleibt blos ethiſch, man nag ihn außerhalb oder inner⸗ halb des Staats ſich denken. Aber er ſcheint mir wie derum ſowohl innerhalb als außerhalb des Staats die gewiß nicht blos ethiſche ſondern auch zugleich rechtliche Folge zu haben, daß ich nichts unternehmen oder unterlaſſen darf, wodirch irgend einer meiner Nebenmenſchen in den Streben, in dem Fort⸗ ſchreiten zur Vollkommenheit aufgehaltenwer⸗ de. Jener Imperativ gebietet zwar blos meinem Gewiſſen mich zu vervollkommnen. Er giebt zwar ſchlechthin Nieman den das Recht in die Haͤnde, durch aͤußern Zwang mich zi meiner Bewoltomumnng zu noͤthigen welches auch ohe dem außer den Grenzen aller Macht liegen moͤchte. Per weil es meine und aller Menſchen moraliſche Pflicht iſt, den hoͤchſten Grad geiſtiger und koͤrperlicher Vollkommenhit zu erringen; ſo erhaͤlt nicht blos Jeder ein vollkommnes alßeres 3 wangsr echt, von jedem neben ihm lebenden zu ordern, daß er ihn auf keine Art in ſeinen Fortſchritten zu Vervoll⸗ kommnung ſtoͤre, ſondern es liegt auch Jedem dienicht blos ethiſche ſondern auch vollkommen rechtliche Swangs⸗ pflicht ob, keinen Menſchen in den Fortſchrittn zur Ver⸗ vollkommnung zu hindern. Denn eine Marine, wornach ein Menſch den andern hindern wollte, ſich zuvervollkomm⸗ nen, die kann unmoͤglich als ein allgemeines Geſetz gelten, und wuͤrde, wenn ſie geltend gemacht werden ollte, die ganze